ist eine Arbeitsplatzbeschreibung mitbestimmungspflichtig? Und wie sieht es mit einer Stellenbeschreibung aus? Was genau ist eigentlich der Unterschied?
Vielen Dank
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
Mitwirkung und Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten