Erstellt am 19.02.2007 um 16:06 Uhr von Fayence
Hallo Stefan,
ausländische MA aus Konzernfilialen und Entsendungsvertrag müssen nicht zwingend zueinander passen! MA aus ausländischen Konzernfilialen würde allerdings passen. Was ist also gemeint?
Was Deine erste Frage betrifft, ist das BAG bislang nicht von seiner Meinung abgewichen!
Erstellt am 19.02.2007 um 18:41 Uhr von Stefan ZG
Hallo Fayence,
natürlich soll es heißen "MA aus ausländischen Konzernfilialen"
Erstellt am 19.02.2007 um 19:15 Uhr von Lotte
Stefan,
um Euer Freistellungskontingent zu erhöhen, könnt Ihr erstmal mit dem AG verhandeln. Insbesondere, wenn Ihr viele LeihAN habt und eventuell noch auswärtige Betriebsteile, sind Argumente für eine zusätzliche Freistellung vorhanden.
Wenn der AG sich darauf nicht einlässt, müsst Ihr den 37 (2) dafür nutzen, notwendige BR-Arbeit auf alle Köpfe zu verteilen.
Ich kenne einige BR's die auf diese Weise eine zusätzliche Freistellung bekommen haben, da der AG letztendlich einsah, dass es für den Betrieb einfacher ist auf einen zu verzichten, als auf viele immer wieder. Aber macht Euch vorher Gedanken, ob Ihr das wirklich wollt.
Es führt häufig dazu, dass nur wenige wirklich in die BR Arbeit involviert sind.
Erstellt am 19.02.2007 um 19:25 Uhr von Fayence
Lotte Schatz,
ich glaube, Stefan greift jetzt grad nach einer Extraration Taschentüchern! ;-))
Noch ist eine Freistellung nicht in trockenen Tüchern, da gönnst Du ihm schon eine zusätzliche... (siehe: 12434) :-)
Stefan,
ich habe lange gesucht, aber nichts gefunden, was für die Anrechnung der "Entsandten" spricht!
Erstellt am 19.02.2007 um 19:48 Uhr von Stefan ZG
Schade, dann kommen wir nur auf 192 MA mit den gerinfügig Beschäftigten wären es dann 199. Dazu kommen noch 21, nichtzählende, Leiharbeitnehmer.
Ich hoffe das das Argument des erhöhten Arbeitsaufwandes dann wenigstens zum Tragen kommt.
Erstellt am 19.02.2007 um 19:49 Uhr von Kölner
@Stefan
BAG 16. April 2003 - 7 ABR 53/02...
...aber sehr zu Deinen Ungunsten!