Erstellt am 18.02.2007 um 17:38 Uhr von Mona-Lisa
@Deliah,
Mehrheitsbeschluss reicht völlig aus.......
Habt ihr schon einen im Auge, der dann das Amt übernehmen würde?
Erstellt am 18.02.2007 um 18:21 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich würde Deine Frage mit "Ist doch egal" beantworten!
Und dann würde ich (wie immer) ergänzen, dass "der BRV gegen die Interessen des Gremiums handelt" und "einsame Entscheidungen trifft" oder auch "nur seine eigenen Interessen vertritt".
Erstellt am 18.02.2007 um 18:38 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
:-)) !!!
Deliah wird ihre Gründe haben, warum der/die BRV
abgeschossen werden soll........
Vielleicht ist keiner von deinen oben angeführten dabei!
Erstellt am 18.02.2007 um 19:52 Uhr von Fayence
Nach einer der letzten Belehrungen würde ich ja antworten, er kann jederzeit per Mehrheitsbeschluss durch das Gremium ABBERUFEN werden... :-)
Erstellt am 18.02.2007 um 20:13 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
sind "abberufen" und "abgeschossen" nicht dasselbe? :-))
Erstellt am 18.02.2007 um 20:15 Uhr von Fayence
Mona-Lisa,
wie war das noch mit den Männern, die im Zick-Zack durch den Garten laufen? *grins*
Erstellt am 18.02.2007 um 20:23 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence,
3- Beiner werden grundsätzlich geschossen! ;-))
Erstellt am 24.02.2007 um 19:39 Uhr von Deliah
hallo @ll, danke für eure Antworten - wir haben einen Nachfolger.
@Kölner, du hast exakt die Gründe aufgeführt, weshalb wir uns zur Abwahl des BRV entschlossen haben.
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Unserem noch BRV ist es ein Dorn im Auge, dass ich in den BR- gewählt wurde und die meisten Stimmen (86 Stimmen ich habe mich selbst nicht gewählt) ) bekam, wir sind an unserem Standort insgesamt 88 wahlberechtigte MA 84 Männer und 4 Frauen.
Wir sind ein 5 er Gremium, der BRV ist zugleich mein direkter Vorgesetzter :-(
er hat mir schon oft nahegelegt für was ich - warum- stimmen soll :-)
Dies habe ich nicht getan - weil ich eine eigene Meinung habe *ggg* Die Quittung kam prompt, in meiner letzten Beurteilung, hat er u.a. geschrieben ich sei uneinsichtig, würde Widersprechen... super nicht wahr :-( Er kann meine BR- Tätigkeit nicht von meiner Arbeit als Sachbearbeiterin unterscheiden.
Der KBR - Vorsitzende und der GBR- Vorsitzende haben, als ich den Beiden meine Beurteilung zum lesen gab , nur den Kopf geschüttelt.... mit dem Hinweis ihr wisst schon, dass man einen BRV abwählen kann.....
Am Dienstag, wählen wir unseren BRV ab, auf der letzten BR- Sitzung hat er mich mit Frau Pauli verglichen.... dabei habe ich dunkelbraune und keine roten Haare *sfg* was soll Frau da noch sagen...
Erstellt am 24.02.2007 um 20:15 Uhr von w-j-l
Frage:
Hat Dein BRV den TOP "Beschluss über die Absetzung des BR-Vorsitzenden" auf die Tagesordnung genommen?
Erstellt am 25.02.2007 um 10:27 Uhr von deliah
Hallo WJL, das weiß ich nicht , denn nach Ansicht unseres Super BRV genügt es wenn er die Einladung kurzfristig (d.h. am Vormittg wenn nachmittags die Sitzung ist) verschickt. Zudem kommt nichts auf die Tagesordnung,was er nicht möchte :-( Auch ein Grund weshalb wir ihn Abwählen werden, was können wir nun tun?
Erstellt am 25.02.2007 um 12:19 Uhr von Fayence
"Zudem kommt nichts auf die Tagesordnung,was er nicht möchte :-( Auch ein Grund weshalb wir ihn Abwählen werden, was können wir nun tun?"
deliah,
Ihr scheint Euch ja im Betriebsverfassungsrecht gut auszukennen... §29 Abs.3 BetrVG?????
Erstellt am 25.02.2007 um 16:03 Uhr von Deliah
Sehr geehrte Fayence,
ich bin der Ansicht: Kerin BR muss sich perfekt im Betriebsverfassungsrecht auskennen, es genügt meiner Meinung dass man weiß wo man nachsehen muss, wenn man etwas nicht (genau) weiß.
Wir wissen auch : Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
4 von 5 Betriebsratsmitgliedern haben beantragt, dass "Beschluss über die Absetzung des BR-Vorsitzenden" ein TOP ist , das heißt aber noch lage nicht, dass unser BRV diesen TOP auf die Tagesordnung schreibt.
Es wurde ihm schon oft genug gesagt, dass er rechtzeitig zur Sitzung einzuladen hat, was rechtzeitig ist, steht in unserer Geschäftsordnung - er hält sich einfach nicht daran.
Er tut was er will - zudem ist er sturr, rechthaberisch und will mit dem Kopf durch die Wand, deshalb wollen wir ihn ja abwählen.
Erstellt am 25.02.2007 um 16:07 Uhr von Tequilla
....die Möglichkeit des Versuch's, vor einer Abwahl, Abschuss etc. mit eventueller Unterstützung eines Coaches oder Mediators den Versuch zu machen das ganze mal von einem außenstehenden unter einem veränderten Blickwinkel betrachten zu lassen, kann ich mir hier wohl sparen? ...jaja,...die Guten und die Schlechten,...;-)
Erstellt am 25.02.2007 um 16:13 Uhr von Deliah
Hallo Tequilla, wir haben eine 2 tägige Klausur mit einem Coach hinter uns, es hat leider nichts gebracht.
Das hat nichts mit die Guten oder die Schlechten zu tun, kein Mensch kann sich ändern, das verlangt auch niemand. Wir wollen lediglich, eine ordentliche Betriebsratsarbeit leisten und das ist mit diesem BRV nicht möglich.
Erstellt am 25.02.2007 um 16:20 Uhr von Fayence
Deliah,
davon, dass Ihr diesen TOP beantragt habt, war bislang nicht die Rede! Aber noch einmal "ketzerisch" nachgefragt! Davon, dass dieser TOP auf Eurer nächsten Tagesordnung steht, könnt Ihr ja wohl nicht ausgehen, und dann?
Auch glaube ich ehrlich gesagt nicht, dass Euer Problem mit der Abberufung erledigt ist!
P.S.
Und zum Trost! Ich kenne mich mit Sicherheit auch nicht perfekt im BetrVG aus!
Erstellt am 25.02.2007 um 16:30 Uhr von Deliah
Fayence, wir geben die Hoffnung nicht auf, sollte dieser TOP nicht auf der Tagesordnung steht , werden wir andere Schritte einleiten.
Die größten Problme werden nach der Abwahl erledigt sein.
Einen BR ohne verschiedene Meinungen muss und wird es nirgends geben, das ist m. E. ganz ok.
Erstellt am 25.02.2007 um 16:49 Uhr von Fayence
Deliah,
sorry, wenn ich jetzt penetrant sein sollte!
"sollte dieser TOP nicht auf der Tagesordnung steht , werden wir andere Schritte einleiten."
Welche????
"Die größten Problme werden nach der Abwahl erledigt sein."
Diese müsstet Ihr aber zunächst einmal anfechtungssicher (Cave: §19 BetrVG zieht auch hier) durchgezogen haben!!!
P.S.
Es geht hier aber nicht um verschiedene Meinungen!
Erstellt am 25.02.2007 um 21:44 Uhr von Deliah
hallo fayence,
du scheinst ja alles zu wissen, laß doch mal hören , was du an unserer stelle tun würdest.
gespannte grüße
Deliah
P.S: wir werden die angelegenheit anfechtungssicher durchziehen, wir haben hilfe seitens der gewerkschaft, seitens des KBR und des GBR. zudem bin ich der meinung der RA der Gewerkschaft der uns sehr kompetent beraten hat, weiß durchaus was zu tun ist, oder bist du da etwa anderer meinung?
Erstellt am 25.02.2007 um 21:59 Uhr von Fayence
Deliah,
Scherzkeks! Wenn Du urplötzlich damit voran kommst, dass Ihr bereits durch einen Anwalt beraten werdet und ich noch nicht einmal weiß, geschweige denn beurteilen kann, ob dieser kompetent ist... wie sollte ich dann welch anderer Meinung sein, wenn ich dessen Meinung überhaupt nicht kenne?
Aber GBR & KBR haben mit Eurem BR in dieser Angelegenheit doch nun überhaupt nichts zu schaffen...
Ich wiederhole ganz einfach noch einmal meine Frage: Was gedenkt Ihr wie zu handeln, wenn der von Euch beantrage TOP NICHT auf der Tagesordnung erscheint? Die Rechtsprechung ist hier zumindest geteilter Meinung! Lass hören... ich bin auch gespannt!
P.S.
Mir fällt dazu nur eine Möglichkeit ein und die heißt nicht "Abberufung"! Und ich weiß sicherlich viel, aber längst nicht alles und genug!
Erstellt am 25.02.2007 um 22:10 Uhr von Delaih
Der KBR und der GBR haben sehr wohl mit der Angelegenheit zu tun, denn auch hier ist unser BRV sehr unangenehm aufgefallen.
Fayence bis dato scheinst du noch nicht gelernt zu haben, dass man eine Frage nicht laufend mit einer Gegenfrage beantwortet.
Du wirkst auf mich wie Frau Oberleherin persönlich, lass doch du mal hören, was wir deiner Meinung nach tun könnten, wenn der TOP nicht auf der Tagesordnung erscheint.
Ich höre.....
Erstellt am 25.02.2007 um 22:14 Uhr von Mona-Lisa
@Delaih,
das Problem an der ganzen Sache ist nur, dass nicht Fayence das Problem an der Backe kleben hat, sondern du!
Abgesehen davon ist die ganze Abwahl u.U. für die Katz, wenn der TOP nicht auf der Tagesordnung steht!
Erstellt am 25.02.2007 um 22:16 Uhr von sphinx
@Delaih
Ich war schon skeptisch bei deinem Nicknamen...
jetzt bin ich sicher, du hast dir keinen Gefallen getan weder mit dem Nick noch mit deinen Antworten...
Schade..
Erstellt am 25.02.2007 um 22:24 Uhr von Fayence
Deliah,
das ist mir jetzt ehrlich gesagt zu blöde! Wenn Ihr Euch durch den Anwalt derart gut beraten fühlt, verstehe ich Deine Anfrage im Forum sowieso nicht so ganz! Da wirst Du auf meine Meinung gerne verzichten können/dürfen!
P.S.
Ich möchte doch aber noch festhalten, dass ich NICHT mit einer Gegenfrage geantwortet habe, sondern dass die Beantwortung meiner Frage(n) nicht erfolgt ist und ich eine davon lediglich wiederholt habe! Wünsche Dir/Euch trotzdem viel Erfolg!
Erstellt am 25.02.2007 um 22:33 Uhr von Deliah
Fayence, Nur zur Info als ich die Anfrage hier gestratet habe, hatten wir noch keine Rechtsberatung.
sphinix, ich muss deine Aussage nicht verstehen, gell. Mein Nickname ist mein richtiger Name. Laß deine Versteckten Anspielungen und bring stattdessen leiber was konstruktives.
@Mona - Lisa, dessen sind wir uns bewusst. Trotzdem ist die Möglichkeit gegeben ihn abzuwählen, es dauert nur etwas länger.
Erstellt am 25.02.2007 um 22:55 Uhr von Fayence
@ Deliah
Du reagierst 6 Tage nach Deiner ursprünglichen Fragestellung mit der Mitteilung, dass Ihr Euren BRV abwählt usw. und erklärst Antworten später, dass Ihr in der Zwischenzeit eine Rechtsberatung durch einen Anwalt erfahren habt und wisst, wie es geht oder gehen kann! Da muss man sich über die Wandlung einer "Unwissenden zur Wissenden" auch keine allzu großen Fragen mehr stellen!
Eines kann ich Dir versichern, ich lasse mich durchaus gerne examinieren, aber mit Sicherheit nicht durch Dich! Und eine solche Art und Weise empfinde ich auch als unmöglich gegenüber anderen TeilnehmerInnen in diesem Forum, die versucht haben, Dir Hilfestellung zu leisten!
Ihr werdet dann vermutlich auf den Urlaub oder eine sonstige Verhinderung Eures BRV warten.... Viel Spass derweil und lasst Euch die Zeit nicht zu lang werden!