Erstellt am 08.12.2018 um 17:39 Uhr von Catweazle
Nach § 29 BetrVG muss er es. Es macht auch Sinn. Woher sollten denn die Ersatzmitglieder wissen ob sie geladen sind oder nicht.
Erstellt am 08.12.2018 um 21:23 Uhr von ganther
Wie wäre es mit einer Tagesordnung?
Erstellt am 08.12.2018 um 23:05 Uhr von Moreno
Tagesordnung ist völlig überschätzt ;-)
Erstellt am 09.12.2018 um 10:07 Uhr von nicoline
Wenn es feste Sitzungstermine gibt, kann die Abmeldung beimVorgesetzten entfallen, nicht aber die Einladung. Eine korrekte Ladung gehört zu den Grundvoraussetzungen für rechtssichere Beschlüsse.
Erstellt am 10.12.2018 um 14:51 Uhr von Husmeester
Wie sollen sich die BRM auf eine Sitzung vorbereiten wenn sie nicht rechtzeitig eine Einladung mit TOPs erhalten ? Also ja , Einladung muß sein .
Erstellt am 16.12.2018 um 00:29 Uhr von schlawutzel
Ich würde im Outlook eine Terminserie für die Sitzungstermine anlegen, alle ordentlichen Mitglieder sind im Verteiler. Die Betriebsräte, die an einem Termin nicht Teil nehmen können, sollen ihn rechtzeitig absagen, damit Ersatz geladen werden kann.
3-4 Tage vor dem Termin würde ich die Tagesordnung an die geladenen Mitglieder verschicken.