Erstellt am 17.02.2007 um 15:26 Uhr von Stefan ZG
§ 37 BetrVG Absatz 6 und 7 erklärt alles
Erstellt am 17.02.2007 um 19:29 Uhr von Fayence
ozelott2007,
dass Euer AG keine Notwendigkeit sieht, dass alle 3 BRM dieses SPEZIAL-Seminar besuchen, kann ich mehr als verstehen! Die Erforderlichkeit über die "Zahl 1" hinaus, werdet Ihr in Eurem Fall auch einem Arbeitsrichter nur schwerlich erklären können!
Erstellt am 17.02.2007 um 20:24 Uhr von Kölner
@ozelott2007
Interessant wäre es, wenn ein BRM auch SBV ist. Dann könnten zumindest 2 BRM teilnehmen.
Erstellt am 17.02.2007 um 20:30 Uhr von Fayence
Kölner,
aber dass die Hessen von einem 3köpfigen BR ausgegangen sind, wage ich doch zu bezweifeln. :-)
Erstellt am 18.02.2007 um 13:09 Uhr von waschbär
Fayence,
Die Hessen kommen ???????
Erstellt am 18.02.2007 um 13:51 Uhr von Fayence
waschbär,
die Anmerkung von Kölner bezieht auf einen Beschluss vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (15.11.1989 – HPV TL 2960 / 87).
Erstellt am 20.02.2007 um 07:59 Uhr von waschbär
Fayence,
ach so ... dachte das hat was mit Karnewal zu tun oder dem Lied "Die Hessen kommen".
Bei euern Humor zur Karnewalzeit, bin ich ja schon >Vorsichtig< .....