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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abwahl eines bestehenden Betriebsrates möglich - unter welchen Vorraussetzungen?

T
tomtom
Jan 2018 bearbeitet

Abwahl eines bestehenden Betriebsrates möglich und unter welchen Vorraussetzungen ?

Für die Beantwortung der Frage wäre ich sehr dankbar

MfG TomTom

5.27809

Community-Antworten (9)

C
CharlyD

16.02.2007 um 20:51 Uhr

Hallochen

lies mal § 23 Betriebsverfassungsgesetz. Da steht alles eindeutig drin.

Gruß Charly

M
Mona-Lisa

16.02.2007 um 21:20 Uhr

@TomTom, hat euer Betriebsrat eine grobe Pflichtverletzung begangen? Sie müsste dann objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein, sagt zumindest Däubler im § 23 Rd. 48 BetrVG.....

T
tomtom

19.02.2007 um 09:12 Uhr

Es geht hauptsächlich um 2 Fraktionen im BR, die sich gegenseitig das Leben schwer machen. Eine Seite hat jetzt eine Unterschriftenliste lanciert um zu Neuwahlen zu kommen oder / und einen pysiologischen Druck aufzubauen das der BR eventuell freiwillig zurücktritt, oder das einzelne Mitglieder zurücktreten und dann Nachrücker in den BR kommen die eher einer Seite nahestehen.

Was ist eine schwerwiegende Verfehlung ? Beispiele ?

MfG TomTom

F
Fayence

19.02.2007 um 09:40 Uhr

TomTom,

benutze Dein Navi und gebe als Zielort ein: Kommentierung zum BetrVG, § 23 Abs.1

L
Lotte

19.02.2007 um 10:14 Uhr

TomTom, es passiert leider zu oft, dass die Fraktionen im BR sich in Streitereien verzetteln. Aber dies ist meist kein Grund für eine Neuwahl. Im Däubler unter der Aufzählung, was keine groben Pflichtverletzungen sind steht auch im § 23 des BetrVG unter RN 53: "- Konsequentes Vertreten der eigenen Standpunkte; –Mangelnde Kompromissbereitschaft in Verhandlungen; –Sachlich begründete Streitigkeiten im BR;"

und unter RN 10: "Auch die Zumutbarkeit der Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern ist unerheblich, weil der Ausschluss nicht allgemein die Arbeitsbedingungen im BR erleichtern soll und regelmäßig im BR unterschiedliche Gruppen und Interessen vertreten sind"

T
tomtom

19.02.2007 um 10:22 Uhr

Hallo Lotte,

vielen Dank für die Informationen. Gibt es auch einige Beispiele was zur Auflösung des BR durch das Arbeitsgericht führen könnte ? Schwerwiegende Verfehlung ???

Mfg TomTom

M
Mona-Lisa

19.02.2007 um 10:25 Uhr

@TomTom, du redest um den Brei herum!

Was verstehst du unter schwerwiegenden Verfehlungen? Was ist konkret bei Euch passiert, oder passiert immer noch?

T
tomtom

19.02.2007 um 10:32 Uhr

Hallo Mona-Lisa,

nicht mehr und nicht weniger als bereits oben beschrieben, 2 Gruppen die sich gegenseitig das Leben schwer machen und nicht miteinander auskommen .

Mfg TomTom

T
tomtom

19.02.2007 um 10:52 Uhr

Hallo Fayence,

super , vielen Dank, genau das habe ich gesucht !!

Vielen Dank Gruß TomTom

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