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Anhörung BR bei Kündigung?

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wertigo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forumteilnehmer, folgender Fall: Unsere GL beabsichtigt einen Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag zu kündigen. (Nicht ganz korrekt: Die Kündigung ist schon geschrieben.) Kündigungsgrund: Der MA sei den Anforderungen nicht gewachsen. Der BR wird heute darüber informiert. Zwecks Anhörung. Meine Fragen: Ab wann laufen die Kündigungsfristen? Welche Wirkung hat eine eventuelle ablehnende Haltung des BR zur Kündigung?

freundliche Grüße an alle

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Community-Antworten (3)

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pit47

16.02.2007 um 13:20 Uhr

Hallo wertigo, ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur der ordentlichen Kündigung, wenn dieses einzelvertraglich oder im Tarifvertrag vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG).

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Rollie

16.02.2007 um 14:59 Uhr

Für die Anhörung gibt es Fristen. Die Kündigung kann ja erst nach Frist ausgesprochen werden. Folglich gelten Kündigungsfristen erst nach Erteilung der Kündigung.

Dem BR sind hinsichtlich der Ablehnungsgründe Grenzen gesetzt.

Dem Mitarbeiter steht es frei, im Falle der Kündigung ggf. Kündigungsschutzklage zu erheben. Hier wird das ArbG dann prüfen, ob eine Kündigung überhaupt zulässig war (siehe Begründung pit47) und ggf. die Ablehnungsgründe des Betriebsrats prüfen.

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Ralf

16.02.2007 um 15:34 Uhr

Ab wann laufen die Kündigungsfristen? Für euren Kollegen Wenn der Kollege die Kündigung schriflich erhalten hat oder ihm die Kündigung zugestellt wurde beginnt die dreiwöchige Frist zu laufen. Innerhalb dieser Frist kann euer Kollege ein Kündigungsschutzverfahren einleiten.

Für den Betriebsrat Bei einer ordentlichen Kündigung habt ihr eine Woche Zeit zu widersprechen. Eine Kündigung ohne Anhöhrung des Betriebsrats ist unwirksam!

Welche Wirkung hat eine eventuelle ablehnende Haltung des BR zur Kündigung? Wenn Ihr der Kündigung widersprecht, hat der Kollege das Recht, solange im Betrieb zu Arbeiten bis das Kündigungsschutzverfahren abgeschlossen ist. Damit soll gewährleistet werden, dass die Stelle des Kollegen bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrenen erhalten bleibt.

Achtung! Den Widerspruch unbedingt von einem Anwalt verfassen lassen, damit er auch wasserdicht ist!

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