Ersatzmitglied "abwählen"?
Hallo Forum, wir haben folgendes Problem. Bei Fehlen eines oder mehrer ordentlichen Mitglieder laden wir Ersatzmitglieder ein. Leider ist immer ein bestimmtes EM dabei welches nicht kommt. Einmal hat er sogar gegenüber einem BR Kollegen geäüßert, "Einladung hab ich bekommen, aber ich geh sowieso nicht hin" Nach Rücksprache mit dem betroffenen Kollegen, enstand der Eindruck, das er keinerlei Interesse hat sein Amt wahrzunehmen. Es gibt aber Ersatzmitglieder die gerne kommen würden, aber nicht können, weil die Absage immer sehr kurzfristig oder gar nicht erfolgt. Freiwillig möchte das EM nicht zurücktreten. Muß Muß der Ausschluß des EM wie ein ordentliches Mitglied, mit einem Antrag beim AG erfolgen, oder gibt es da andere (einfachere Möglichkeiten)?
Community-Antworten (5)
16.02.2007 um 09:41 Uhr
Hallo Stefan ZG, dieses Ersatzmitglied könnt ihr nach § 23 BetrVG ausschliessen, weil er gegen seine Pflicht zur Teilnahme an BR-Sitzungen verstossen hat.
16.02.2007 um 11:10 Uhr
@ Ramses II, wenn ein Ersatzmitglied eingeladen wird, dieses erscheint aber ohne Grund (Urlaub, Krank oder dringenden betrieblichen Gründen) nicht, darf kein Ersatzmitglied stattdessen eingeladen werden.
16.02.2007 um 11:20 Uhr
@ Ramses II, wir handeln nur gesetzeskonform.
16.02.2007 um 12:28 Uhr
"wir handeln nur gesetzeskonform."
16.02.2007 um 20:15 Uhr
Es geht eigentlich nur darum, das wir keine Lust haben, das unsere Beschlüssse angezweifelt werden, nur weil wir irgendwelche Formfehler begangen haben.
Edit 20.20 Uhr Ersatzmitglied ist jetzt doch freiwillig von seinem Amt zurückgetreten.
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