Erstellt am 15.02.2007 um 15:01 Uhr von Kölner
@Michaela
Handelt es sich um einen Freistellung nach § 38 BetrVG?
Dann würde ich den vorher im Gremium gefassten Beschluss dem AG mitteilen und kurze warten, ggf. über die Person(en) für die Freistellung(en) verhandeln.
Oder reden wir über § 37 Abs. 2 BetrVG?
Erstellt am 15.02.2007 um 15:08 Uhr von elamicha
Hallo Kölner,
es handelt sich um den § 38 BetrVG, und der Beschluß wurde schon gefasst, nur weiß ich nicht, wie dieser Beschluß aussehen muss, der an den AG geht.
Erstellt am 15.02.2007 um 15:13 Uhr von paula
In § 38 BetrVG ist der Weg beschrieben. Er ist zu beraten und danach beschließt der BR seine Freistellung. Kann es sein, dass eine Beratung noch nicht stattgefunden hat.
Erstellt am 15.02.2007 um 15:51 Uhr von RolfH
@Ramses II
Ein Schelm wer Böses dabei denkt - schon mal für den Literaturpreis beworben? ; - )
Erstellt am 15.02.2007 um 16:20 Uhr von elamicha
Ich danke euch allen!!!!!!
Am meisten gilt mein Dank an Herrn A. Schloch