Vorsitz vom Amt zurückgetreten, kann er jetzt noch eine vertrauensfrage stellen?
Unser Vorsitzender hat sein Amt nirdergelegt. Nun will er eine Vertrauensfrage. Darf er das. Meiner Meinung nach nicht.
Community-Antworten (4)
07.12.2018 um 08:10 Uhr
Es gibt keine Vertrauensfrage sondern er hätte sich nur zur Abwahl stellen können. Das hat er nicht gemacht. Also ist das nur ein "Zeit verplempern".
07.12.2018 um 10:34 Uhr
Er hat das Amt niedergelegt, was soll in diesem Fall also eine "Vertrauensfrage" sein ?
Wobei er natürlich durchaus eine solche herbeiführen kann ... er kandidiert wieder für das Amt des BRV und je nach Ergebnis hat er die Vertrauensfrage "überstanden" oder eben nicht.
Und ja ... das ist erlaubt.
07.12.2018 um 10:49 Uhr
Eine Vertrauensfrage ist im BetrVG nicht vorgesehen! Sollte man als BR(V) wissen.
Einige Gremien machen keine BR-Arbeit sondern Bauerntheater.
16.12.2018 um 01:34 Uhr
Ich habe so etwas noch nicht gehört. Da er sein Amt niedergelegt hat (nicht die Funktion des Vorsitzes), ist er nicht mal mehr Betriebsrat.
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