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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorsitz vom Amt zurückgetreten, kann er jetzt noch eine vertrauensfrage stellen?

S
Stream
Dez 2018 bearbeitet

Unser Vorsitzender hat sein Amt nirdergelegt. Nun will er eine Vertrauensfrage. Darf er das. Meiner Meinung nach nicht.

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Community-Antworten (4)

E
Erbsenzähler

07.12.2018 um 08:10 Uhr

Es gibt keine Vertrauensfrage sondern er hätte sich nur zur Abwahl stellen können. Das hat er nicht gemacht. Also ist das nur ein "Zeit verplempern".

C
celestro

07.12.2018 um 10:34 Uhr

Er hat das Amt niedergelegt, was soll in diesem Fall also eine "Vertrauensfrage" sein ?

Wobei er natürlich durchaus eine solche herbeiführen kann ... er kandidiert wieder für das Amt des BRV und je nach Ergebnis hat er die Vertrauensfrage "überstanden" oder eben nicht.

Und ja ... das ist erlaubt.

P
Pjöööng

07.12.2018 um 10:49 Uhr

Eine Vertrauensfrage ist im BetrVG nicht vorgesehen! Sollte man als BR(V) wissen.

Einige Gremien machen keine BR-Arbeit sondern Bauerntheater.

S
Schlawutzel

16.12.2018 um 01:34 Uhr

Ich habe so etwas noch nicht gehört. Da er sein Amt niedergelegt hat (nicht die Funktion des Vorsitzes), ist er nicht mal mehr Betriebsrat.

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