Erstellt am 15.02.2007 um 14:27 Uhr von Konrad
Gehalt, Bonus und Gewinnbeteiligungen usw. sind i.d.R. bei AT Mitarbeitern einzelvertraglich geregelt.
Dieser Sachverhalt war und ist jedem AT Mitarbeiter bekannt.
BR kann kollektiv nach § 87.Abs.1 NR 10 BetrVG über Entlohnungsgrundsätze und deren Verteilung über Gehaltsgruppen und Bandbreite mitbestimmen.
Wenn tarifliche Gehaltserhöhungen (kollektiv) anstehen, kann durchaus in einer erzwingbaren BV deren Form geregelt sein wie z. B. linear oder abstrakt die AT Mitarbeiter daran zu beteiligen sind.
Erstellt am 15.02.2007 um 14:36 Uhr von Kölner
@konrad
Die Frage von Amalia bezog sich m.E. genau genommen nur auf die Frage nach einer erzwingbaren "BV Gehaltsstruktur" für AT-Angestellte.
Das sehe ich hier so weiteres nicht!
Aber vielleicht antwortet Amalia nochmals, was Sie denn gemeint haben könnte!