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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV AT-gehalt - kann man dort Gehalt regeln ?

A
Amalia
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Morgen, Kann man für AT-Mitarbeiter eine BV erzwingen, in der das Gehalt geregelt wird?, wie zum Beispiel: Gehaltsunterschiede, Gehaltsrerhöhungen (in Anlehnung an Tariferhöhungen). Gruß Amalia

4.42202

Community-Antworten (2)

K
Konrad

15.02.2007 um 15:27 Uhr

Gehalt, Bonus und Gewinnbeteiligungen usw. sind i.d.R. bei AT Mitarbeitern einzelvertraglich geregelt. Dieser Sachverhalt war und ist jedem AT Mitarbeiter bekannt.

BR kann kollektiv nach § 87.Abs.1 NR 10 BetrVG über Entlohnungsgrundsätze und deren Verteilung über Gehaltsgruppen und Bandbreite mitbestimmen.
Wenn tarifliche Gehaltserhöhungen (kollektiv) anstehen, kann durchaus in einer erzwingbaren BV deren Form geregelt sein wie z. B. linear oder abstrakt die AT Mitarbeiter daran zu beteiligen sind.

K
Kölner

15.02.2007 um 15:36 Uhr

@konrad Die Frage von Amalia bezog sich m.E. genau genommen nur auf die Frage nach einer erzwingbaren "BV Gehaltsstruktur" für AT-Angestellte. Das sehe ich hier so weiteres nicht!

Aber vielleicht antwortet Amalia nochmals, was Sie denn gemeint haben könnte!

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