Vertretung von der SBV bei einer BRS
Hallo Zusammen, mal eine Frage zur SBV. Ich weiß, sie muss zu jeder BR-Sitzung , Ausschuss und AOS eingeladen werden. Wie sieht das mit den echten Verhinderungsgründen aus, um die Stellvertretung einzuladen. Sind die Gründe genauso wie bei den BRM? Oder muss man die Vertretung einladen, wenn die SBV keine Lust hat? Vielen Dank
Community-Antworten (4)
06.12.2018 um 15:36 Uhr
Keine Lust ist kein Verhinderungsgrund. Terminüberschneidung, Urlaub, Krankheit wären ein solcher, wobei letzterer Punkt mit Vorsicht zu geniessen ist, da SBV ja ein Ehrenamt darstellt und wenn es eine Erkrankung und der Behandelnde zulässt geht auch Mandatsarbeit. Und die SBV Stellvertretung kommt ggf. auch in Teufels Küche wegen nicht im Mandat, Zeitmißbrauch etc.
07.12.2018 um 10:47 Uhr
Krank ist immer ein Verhinderungsgrund!
07.12.2018 um 10:49 Uhr
"Sind die Gründe genauso wie bei den BRM?"
Ja, sind Sie.
10.12.2018 um 09:30 Uhr
wenn die SBV keine Lust hat, dann hat der BRV niemanden weiter einzuladen das muss dann die SBV mit der Stellvertetung klären. Der BRV hat seiner Pflicht mit der Einladung der SBV Genüge getan. Allerdings sollten SBV und BR zusammenarbeiten und so ein Fall auch nicht auftreten.
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