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"Monatsgespräche" mit der GF

A
Angelique
Jan 2018 bearbeitet

Ich weiss, dass ich gelesen habe, dass bei sogenannten "Monatsgesprächen" ( zumindest heissen sie bei uns so) wo der Betriebsrat mit der Geschäftsführung redet, jedes Betriebsratsmitglied teilnehmen kann. Kann mir jemand sagen, wo das genau steht? Finde es just nicht

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Community-Antworten (3)

B
br01

14.02.2007 um 22:31 Uhr

BetrVG § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit

(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.

wobei mit "Betriebsrat" durchaus alle BR's gemeint sind, kann aber auch einen Ausschuss delegiert werden.

A
Anton

15.02.2007 um 21:07 Uhr

könnenda auch Stellvertreter dess BR teilnehmen oder nur wenn ein reguläres Mitglied fehlt? lG Anton

P
peters

15.02.2007 um 22:37 Uhr

Der Betriebsrat ist hierzu einzuladen wie zu einer Sitzung, also bei begründeter Verhinderung eines Mitglieds kommen Ersatzmitglieder zum Zug.

(Das Ganze wird doch auch meist im Rahmen einer Sitzung abgehandelt, oder ??)

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