"Monatsgespräche" mit der GF
Ich weiss, dass ich gelesen habe, dass bei sogenannten "Monatsgesprächen" ( zumindest heissen sie bei uns so) wo der Betriebsrat mit der Geschäftsführung redet, jedes Betriebsratsmitglied teilnehmen kann. Kann mir jemand sagen, wo das genau steht? Finde es just nicht
Community-Antworten (3)
14.02.2007 um 22:31 Uhr
BetrVG § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
wobei mit "Betriebsrat" durchaus alle BR's gemeint sind, kann aber auch einen Ausschuss delegiert werden.
15.02.2007 um 21:07 Uhr
könnenda auch Stellvertreter dess BR teilnehmen oder nur wenn ein reguläres Mitglied fehlt? lG Anton
15.02.2007 um 22:37 Uhr
Der Betriebsrat ist hierzu einzuladen wie zu einer Sitzung, also bei begründeter Verhinderung eines Mitglieds kommen Ersatzmitglieder zum Zug.
(Das Ganze wird doch auch meist im Rahmen einer Sitzung abgehandelt, oder ??)
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