Erstellt am 06.12.2018 um 14:09 Uhr von celestro
"Aber zumindest können wir doch bestimmt was gegen den Blick auf den Bildschirm machen oder?"
Glaube ich eher nicht ... wieso auch ? Der MA / die MAin soll arbeiten. Und so Adleraugen hat der Chef wohl auch kaum, daß er genau sieht, was die Person da macht.
Erstellt am 06.12.2018 um 14:33 Uhr von SusanneP
Hallo, bei uns ist es ähnlich. Wir sollen sogar ein paar Straßen weiter ziehen. Der BR sagt, dass er dafür nicht zuständig ist und der AG rechtlich alles richtig macht, aber ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig oder so etwas? Muss der AG den BR nicht vorher genau informieren, wer wohin umziehen soll usw? Liebe Grüße von der Susanne
Erstellt am 06.12.2018 um 14:54 Uhr von Pickel
„gegen das Großraumbüro, wenn man es mit 7 Leuten so nennen kann,“
Kann man bei weitem nicht.
Erstellt am 06.12.2018 um 15:36 Uhr von celestro
"Der BR sagt, dass er dafür nicht zuständig ist und der AG rechtlich alles richtig macht, aber ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig oder so etwas?"
Informationspflicht ja ... eine Mitbestimmung sehe ich hier auf den ersten Blick aber nicht. Der BR darf sich sicherlich die neuen Räume vorher mal anschauen, um zu gucken ob die Arbeitsplatzstandards eingehalten werden ....
Erstellt am 07.12.2018 um 07:32 Uhr von kratzbürste
Sprecht es offen an. Mitbestimmung hin oder her. Im § 80 Abs 1 Nr 2 BetrVG geht es um jegliche Maßnahmen, die der Belegschaft dienen. Und sich unter ständiger Beobachtung zu fühlen, verursacht Stress - und schon sind wir doch in der Mitbestimmung. .....
Erstellt am 07.12.2018 um 09:30 Uhr von celestro
"Und sich unter ständiger Beobachtung zu fühlen, verursacht Stress - und schon sind wir doch in der Mitbestimmung. ....."
Ich habe sehr große Zweifel, daß man hier ein MBR konstruieren kann wegen "unter ständiger Beobachtung fühlen".