Umzug in ein neues Büro
Hallo, wir sind eine sehr kleine Firma und ich bin allein BR mit einer Vertretung. Wir haben aber nicht viel Erfahrung und nur die Standardseminare besucht.
Jetzt soll eine Abteilung umziehen. 7 Leute..... 2 Büros weiter..... alles halb so wild. Aber das neue Büro ist ein Großraumbüro. Und der Chef hat von seinem Büro ein Fenster in das Großraumbüro und kann dann, so ist die Planung auf dem Papier, direkt auf den Bildschirm einer Kollegin schauen.
Ich glaube, gegen das Großraumbüro, wenn man es mit 7 Leuten so nennen kann, können wir wohl nichts machen und nur auf den guten Willen setzen, weil die Geräuschkulisse sehr ruhig ist. Es wird selten telefoniert. Mehr Buchhaltung.
Und gegen die Beobachtung vom Chef gibt es auch keinen Paragraphen oder?
Aber zumindest können wir doch bestimmt was gegen den Blick auf den Bildschirm machen oder? In welchen Paragraphen werde ich da fündig?
Viele Grüße Martin
Community-Antworten (6)
06.12.2018 um 15:09 Uhr
"Aber zumindest können wir doch bestimmt was gegen den Blick auf den Bildschirm machen oder?"
Glaube ich eher nicht ... wieso auch ? Der MA / die MAin soll arbeiten. Und so Adleraugen hat der Chef wohl auch kaum, daß er genau sieht, was die Person da macht.
06.12.2018 um 15:33 Uhr
Hallo, bei uns ist es ähnlich. Wir sollen sogar ein paar Straßen weiter ziehen. Der BR sagt, dass er dafür nicht zuständig ist und der AG rechtlich alles richtig macht, aber ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig oder so etwas? Muss der AG den BR nicht vorher genau informieren, wer wohin umziehen soll usw? Liebe Grüße von der Susanne
06.12.2018 um 15:54 Uhr
„gegen das Großraumbüro, wenn man es mit 7 Leuten so nennen kann,“
Kann man bei weitem nicht.
06.12.2018 um 16:36 Uhr
"Der BR sagt, dass er dafür nicht zuständig ist und der AG rechtlich alles richtig macht, aber ist der BR nicht Mitbestimmungspflichtig oder so etwas?"
Informationspflicht ja ... eine Mitbestimmung sehe ich hier auf den ersten Blick aber nicht. Der BR darf sich sicherlich die neuen Räume vorher mal anschauen, um zu gucken ob die Arbeitsplatzstandards eingehalten werden ....
07.12.2018 um 08:32 Uhr
Sprecht es offen an. Mitbestimmung hin oder her. Im § 80 Abs 1 Nr 2 BetrVG geht es um jegliche Maßnahmen, die der Belegschaft dienen. Und sich unter ständiger Beobachtung zu fühlen, verursacht Stress - und schon sind wir doch in der Mitbestimmung. .....
07.12.2018 um 10:30 Uhr
"Und sich unter ständiger Beobachtung zu fühlen, verursacht Stress - und schon sind wir doch in der Mitbestimmung. ....."
Ich habe sehr große Zweifel, daß man hier ein MBR konstruieren kann wegen "unter ständiger Beobachtung fühlen".
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