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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schallschutz im Großraumbüro entfernt

K
KevinBRNewbie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

wir ziehen mit unserer Niederlassung bald in ein neues Gebäude. Der Umzug ist soweit vorbereitet und das neue Büro bereits mit Einrichtung bestückt. Wir wechseln von einem Gebäude mit vielen kleinen Büro´s in ein Open-Space-Büro, wo pro Büro ca. 20-30 Kollegen zusammensitzen werden.

Auch wenn der BR der Niederlassung keinen Einfluss auf die Ausstattung der Räume hatte, so haben wir das Glück, dass an die meisten Sachen gedacht wurde, die zur Beeinträchtigung der Arbeit der Kollegen führen könnten.

Nun zu meiner Frage:

Es wurden Schallschutzwände geordert. Diese sind unerlässlich in solch großen Gruppen und sinnvoll. Diese Wände wurden so aufgestellt, dass, in jedem Büro gleich, diese immer 4er Blöcke von Schreibtischen zum nächsten 4er Block abtrennen. Alle MA halten das für sinnvoll und sind zufrieden.

Nun gibt es einen Abteilungsleiter, der (nach Bekanntgabe in seiner Abteilung und dem Wissen, dass dies gegen den Willen seiner MA ist) die Schallschutzelemente vollständig entfernt hat. Ich denke, dass der Grund, warum er dies getan hat, offensichtlich sein wird. Natürlich wird hier mit "Teamzusammengehörigkeit" argumentiert.

Die entsprechenden Kollegen kamen nun zu uns als BR.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Abteilungsleiter nach einem ersten Gespräch nicht einlenkt auf das Bedürfnis der MA nach Lärm-, Sicht- und Ablenkungsschutz einzugehen? Ich finde leider keine rechtlichen Grundlagen um unseren MA helfen zu können.

Danke für jeden Tipp!

Grüße,

Kevin

1.69205

Community-Antworten (5)

U
Ulrik

24.11.2010 um 14:24 Uhr

Hi,

das ist mit Arbeitsschutz zu verargumentieren. Die Arbeitsstättenverordnung regelt ja, ab welchen Lärmbelästigungen (85dB) Schall- und Gehörschutz Pflicht ist. Darauf stützend basiert die VDI Richtlinie 2058 und die Anweisung der Berufsgenossenschaften, daß im Büro ab 55dB für Schallschutz zu sorgen ist.

Darüber hinaus, einfach mit dem GL sprechen, immerhin hat der die Wände ja bestellt und aufstellen lassen. ICh wüßte noch von keinem Abteilungsleiter, der über dem GL steht und daher machen kann, was er will.

G
gallocampo

24.11.2010 um 16:33 Uhr

Wenn wir Mundwerker nicht hätten. Vielen Dank für Deine Hilfe!

Wie auch immer.

Ich würde es mal mit §90 BetrVG versuchen: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__90.html

UNTERRICHTUNGS- UND BERATUNGSRECHTE

"Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung"

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

  1. von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen,

  2. von technischen Anlagen,

  3. von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder

  4. der Arbeitsplätze

rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten.

(2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.

Wieso hatte Euer BR beim Umzug nix mitzuentscheiden?

Viel Glück!

U
Ulrik

24.11.2010 um 16:51 Uhr

@gallocampo

Schau Dir deinen § mal genau an... Der AG hat nur zu unterrichten..

K
Kevin

24.11.2010 um 17:26 Uhr

Erstmal "Danke an Alle"! (Auch für die Rechtschreibbelehrung :) )

@gallocampo

Das wir nicht "mitzureden" hatten lag einfach daran, dass wir an unserem Standort erst im August einen BR erstmals initiiert haben. Zu diesem Zeitpunkt standen bereits 90% aller Planungen.

Aber: Wenn ich mit Satz 2 durchlese, so steht doch dort, dass der Arbeitgeber sich mit dem BR beraten muss, wenn die Maßnahmen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben. In diesem Fall: Zu vermutende Mehrbelästigung durch nicht mehr gedämpften Schall (als Beispiel).

In dem Fall könnten wir diese Maßnahme dann doch untersagen, da der AG hier seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, oder? Oder zumindest kann dies doch als "Door-Opener" wirken, dass man sich da noch einmal gemeinsam zum Gespräch hinsetzt.

Oder interpretiere ich das so falsch?

K
Kevin

26.11.2010 um 14:54 Uhr

Ich nochmal :)

Nun hat es von unserer Seite ein Gespräch mit dem Teamleiter gegeben. Erstmal völlig offen, ohne auf §90 oder der VDI-Richtlinie einzugehen, mit dem Hintergrund, dass sich eben Kollegen der betroffenen Abteilung dagegen ausgesprochen hätten. Gründe: Zu vermutende Mehr-Lärmbelastung, Ablenkung, Blendung durch einfallende Sonne (links + recht ist ne offene Fensterseite) und dem Arbeitsdruckgefühl beobachtet zu werden (unabhängig von wem).

Von seiner Seite kein Einlenken. Er will das so, und deswegen bleibt dies so bestehen. Der AG hält sich raus mit dem Statement: "Im Grunde muss jeder Teamleiter selbst entscheiden, was das beste für sein Team ist."

Und jetzt? Reicht der 90iger aus, um durch die "Pflichtverletzung", dass er weder vorab informiert noch sich Beratung eingeholt hat, aus, um eine Erwatung zu formulieren, die Maßnahme rückgängig zu machen (was kein großer Aufwand ist)? Oder kommt man da so nicht ran, da der Teamleiter nach "Beratung" mit dem BR diesem Rat ja nicht zwingend hätte folgen müssen, und die Maßnahme so oder so durchgesetzt hätte?

Mit der VDI kommen wir nur schwerlich dagegen an, da wir damit erstmal 2 Sachen beweisen müssten:

  1. Das eine Lautstärke > 55db existiert, und 2. dass dies durch das Zurückversetzen der Elemente dann so gedrosselt ist, dass die db-Stärke unter 55db liegt.

Wer kann helfen?

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