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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsichtnahme Anwesenheitslisten durch BRV - um die ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung kontrollieren zu können?

P
pluto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, darf ich als BR-Vorsitzender Kopien der Anwesenheitslisten der Belegschaft verlangen, oder sind das auch vertrauliche Personalunterlagen. Möchte anhand der Listen die ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung kontrollieren.

5.992014

Community-Antworten (14)

W
w-j-l

14.02.2007 um 18:24 Uhr

Das geht Dich - mit Verlaub - nichts an.

P
pluto

14.02.2007 um 19:19 Uhr

Danke w-j-l

aber wo steht was dazu geschrieben?? Kann nichts finden. Kannst Du mir da auch noch weiter helfen?

B
br01

14.02.2007 um 20:07 Uhr

@pluto Selbstverstänlich darfst du Anwesenheitslisten mit Anfangs- und Endzeiten jedes MA's verlangen. Wie sollst du den sonst darüber wachen ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird ??? ;-)))

BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden; . . (2) ................ Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen....

F
Fayence

14.02.2007 um 20:20 Uhr

br01,

nur geht es pluto NICHT um die Kontrolle, ob die Bestimmungen ArbZG eingehalten werden!

pluto,

man nehme eine Kommentierung zum BetrVG und schlage den §37 auf. Dort sind sehr ausführlich Aufgabenstellungen eines BRs aufgeführt; die Kontrolle der ordnungsgemäßen Lohn- und Gehaltsabrechnung wirst Du aber verdammt lange suchen und nicht finden können.

Den einzig erlaubten "Gehaltsblick" eines BRs findest Du im §80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG wieder!

B
br01

14.02.2007 um 21:13 Uhr

@Fayence "Hallo, darf ich als BR-Vorsitzender Kopien der Anwesenheitslisten der Belegschaft verlangen, oder sind das auch vertrauliche Personalunterlagen."

Oohh sorry da habe ich wohl den zweiten Satz nicht gelesen, tut mir Leid.

@Pluto die Liste kannste also verlangen, aber dann bitte nicht die ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung damit kontrollieren . ;-)))

F
Fayence

14.02.2007 um 21:25 Uhr

br01,

wenn Du glaubst, Deine erste Antwort wäre nicht durchsichtig gewesen, dann irrst Du! ;-))

Ich würde Dich jetzt z.B. gerne mit den BDSG konfrontieren...

B
br01

14.02.2007 um 21:30 Uhr

@Fayence auch das BDSG wird Pluto sicherlich dabei beachten.

F
Fayence

14.02.2007 um 21:35 Uhr

br01,

eben nicht! 6, setzen! :-)

B
br01

14.02.2007 um 21:42 Uhr

ich hab jetzt zwar ne 6 von Fayence, aber ne liste von meinem AG habe ich doch ! :-)))

P
pluto

14.02.2007 um 21:59 Uhr

Danke für die vielen Antworten,

ich entnehme daraus, dass ich die Listen verlangen kann. Weshalb, kann dem GF doch egal sein.

B
br01

14.02.2007 um 22:05 Uhr

Dann gibts aber schlechte Noten von Fayence

F
Fayence

14.02.2007 um 22:26 Uhr

pluto,

ich wünsche Dir von ganzem Herzen einen AG an den Hals, dem es nicht egal ist, wofür Du Daten anforderst, womit Du Dir als BR unberechtigterweise die Zeit vertreibst und der Dir vor allem auf die Schliche kommt ...

Und KollegInnen, die überhaupt nicht damit einverstanden wären, dass Du Dein Amt derart missbrauchst... Und ich bin mir sicher, dass es diese gibt!

br01, und dann schaun wir mal, wer zuletzt lacht!

B
br01

14.02.2007 um 22:48 Uhr

@Fayence man konnte pluto ja auch edele Motive unterstellen, vielleicht will er ja nach einer Mitarbeiterbescherde nur überprüfen ob die Tarife und Zuschläge pro Stunde korrekt gezahlt wurden.

P
paula

14.02.2007 um 23:42 Uhr

@br1 @pluto

im Gegensatz zu Euch finde ich das gar nicht komisch. Die Vorschriften des BDSG haben ihr absolute Berechtigung. Also wenn ein AG so agieren würde wäre das Geschrei groß.

Wenn ein AN Probleme mit seiner Abrechnung hat und glaubt dass diese nicht richtig ist soll er zu seinem BR gehen. Ein gemeinsamer Besuch in der Personalabteilung kann dann sicher vieles klären!

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