BR-Gremium schickt AG Anwesenheitslisten BR-Sitzungen um Minderheit loszuwerden
Der Vorsitzende des besagten Gremiums hat dem Arbeitgeber Anwesenheitslisten von BR-Sitzungen übermittelt, um Mitgliedern der Minderheitenliste vermeintlichen Arbeitszeitbetrug anzukreiden.
Ist das rechtlich so einfach möglich?
Benötigt der Vorsitzende des Betriebsrats einen Beschluss des Betriebsrats um die Anwesenheitslisten durchzureichen?
Was gilt es bei so einem Vorgehen sonst noch zu beachten?
Community-Antworten (4)
05.10.2024 um 17:13 Uhr
"Der Vorsitzende des besagten Gremiums hat dem Arbeitgeber Anwesenheitslisten von BR-Sitzungen übermittelt, um Mitgliedern der Minderheitenliste vermeintlichen Arbeitszeitbetrug anzukreiden."
Standen denn MA auf der Liste, die in Wirklichkeit nicht anwesend waren?
05.10.2024 um 18:50 Uhr
so eine Liste ist "Eigentum" des Gremiums und hat in den Händen des AGs mEn nichts verloren. Und das mMn sogar noch nicht einmal nach Beschluss des Gremiums. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn ein Gericht die Herausgabe anfordert.
05.10.2024 um 19:58 Uhr
Die Anwesenheit bei einer BR Sitzung für ein BR Mitglied ist grundsätzlich kein Geheimnis. Da ich mich sowieso für die BR Arbeit abmelden muss, weiß mein AG wann ich zur Sitzung gehen. Nur weil die Zeiten der Sitzung evtl. nicht mit den Zeiten der Abmeldung übereinstimmen, ist das noch lange kein Arbeitszeitbetrug. Denn auch eine Vorbereitung und eine Nacharbeit ist BR Arbeit. Würde mein Vorsitzender so was machen, dann dürfte er sich mit mir darüber unterhalten was für Gründe er hat.
07.10.2024 um 17:57 Uhr
Was hält denn das Gremium davon? So ein Vorsitzender ist mit einfacher Mehrheit auch schnell seinen Vorsitz los.
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Uneiniger Betriebsrat
ÄlterMoin Moin, gleich zum Punkt: unser BRV hat ein Problem mit einem BR Mitglied. Kann ihn nicht leiden und ist der Überzeugung das Sie von ihm Ignoriert wird. Nun konnte er aus versch. Gründen nicht an
Betriebsratssitzung
Hallo unser Gremium hat ein Beschluss gefasst .Der Arbeitgeber bezweifelt das genügend Mitglieder beim Beschluss Anwesend waren und möchte die Anwesenheitslisten einsehen! Darf er dass ? Muss ihm der
Einsichtnahme Anwesenheitslisten durch BRV - um die ordnungsgemäße Lohn- und Gehaltsabrechnung kontrollieren zu können?
ÄlterHallo, darf ich als BR-Vorsitzender Kopien der Anwesenheitslisten der Belegschaft verlangen, oder sind das auch vertrauliche Personalunterlagen. Möchte anhand der Listen die ordnungsgemäße Lohn- un
"fehlende" Unterschrift in Anwesenheitsliste versus Beschluss-Gültigkeit
ÄlterDie Leitung unsere letzten BR Sitzung durch den Vorsitzenden hat meiner Ansicht nach zu ungültiger Beschlussfassung geführt. Was meint ihr? Was im alten Betreibsrat nicht praktiziert wurde (der ne