Kündigung der JAV - wenn Mitglied nur einen befristeten Vertrag hat?
Hallo,
ich wurde neu zur JAV gewählt! Wie greift den der Kündigungschutz wenn die JAV nur einen befristeten Vertrag hat? Mein Vertrag läuft bis Ende Dez und die Amtszeit läuft bis September 2008.
Also was greift nun wenn der AG den Vertrag nicht verlängern will? Und sollte der Kü-Schutz greifen muss der AG mir dann einen Unbefristeten Vertrag geben oder muss er nur bis Ende der Amtszeit verlängern?
Community-Antworten (4)
14.02.2007 um 16:32 Uhr
" Wie greift der Kündigungsschutz?"
Gar nicht. Dein Vertrag läuft doch aus, und muss nicht gekündigt werden.
Der AG muss Deinen Vertrag wegen des JAV-Amts gar nicht verlängern.
14.02.2007 um 18:48 Uhr
Das Betriebsverfassungsgesetz § 78a differenziert da etwas. Verlangt ein Auszubildender, der Mitglied der JAV ist, innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen ihnen im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Weitere Infos? Ich empfehle die für Sie zuständige Gewerkschaft zu fragen. Die kann auch bei der Durchsetzung helfen.
14.02.2007 um 19:01 Uhr
Ich habe ja bereits einen Arbeitsvertrag! den ich bin schon fest angestellt! Also kann ich einen unbefristeten Vertrag beantragen oder nicht?
Den eigentlich habe ich 3 Jahre Kündigungsschutz! Und ich wollte wissen ob dieser über den befristeten Vertrag steht?
Mit Gewerkschaft ist bei uns nicht viel!
15.02.2007 um 14:39 Uhr
uja,
Martin2809 ist nicht mehr Azubi, der §78a BetrVG greift also nicht!
Martin2809,
der Kündigungsschutz greift nur im Rahmen Deines befristeten Arbeitsvertrages, mehr nicht.
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