Erstellt am 14.02.2007 um 15:32 Uhr von w-j-l
" Wie greift der Kündigungsschutz?"
Gar nicht. Dein Vertrag läuft doch aus, und muss nicht gekündigt werden.
Der AG *muss* Deinen Vertrag wegen des JAV-Amts gar nicht verlängern.
Erstellt am 14.02.2007 um 17:48 Uhr von uja
Das Betriebsverfassungsgesetz § 78a differenziert da etwas. Verlangt ein Auszubildender, der Mitglied der JAV ist, innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen ihnen im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Weitere Infos? Ich empfehle die für Sie zuständige Gewerkschaft zu fragen. Die kann auch bei der Durchsetzung helfen.
Erstellt am 14.02.2007 um 18:01 Uhr von martin2809
Ich habe ja bereits einen Arbeitsvertrag! den ich bin schon fest angestellt! Also kann ich einen unbefristeten Vertrag beantragen oder nicht?
Den eigentlich habe ich 3 Jahre Kündigungsschutz! Und ich wollte wissen ob dieser über den befristeten Vertrag steht?
Mit Gewerkschaft ist bei uns nicht viel!
Erstellt am 15.02.2007 um 13:39 Uhr von Fayence
uja,
Martin2809 ist nicht mehr Azubi, der §78a BetrVG greift also nicht!
Martin2809,
der Kündigungsschutz greift nur im Rahmen Deines befristeten Arbeitsvertrages, mehr nicht.