Erstellt am 06.12.2018 um 07:48 Uhr von Cyber99
Hallo Wilma11076,
die Verhaltensweise des Arbeitgebers ist ein klares Indiz dafür, dass der Arbeitsvertrag der Kollegin nicht verlängert werden soll. Wenn Arbeitgeber sich so dämlich verhalten und das auf diese Art und Weise zum Ausdruck bringen, ist das für mich Grund genug, den Schulungsanspruch durchzusetzen.
Im Gesetz steht meines Wissens nichts davon, dass befristet beschäftigte Betriebsräte nicht geschult werden sollen.
Eine solche Schulung ist auf jeden Fall nützlich, in der Hoffnung, dass die Kollegin ihr erworbenes Wissen bei einem anderen Arbeitgeber sinnvoll anwenden kann.
Erstellt am 06.12.2018 um 08:22 Uhr von Pickel
Cybers Antwort ist natürlich Unfug. Die mögliche Anwendbarkeit des Eissrns bei einem neuen AG wird niemals einen Anspruch begründen können.
Davon ab: rechtlich hat sie den Anspruch bei ausstehenden 6 Monaten definitiv. Klar ist aber auch: das wird dem AG (nicht ganz innachvollziehbar) sehr missfallen und die Chancen auf Weiterbeschäftigung vermutlich merkbar reduzieren. Und auch das Arbeitszeignis könnte davon beeinträchtigt sein. Das ist natürlich offiziell nicht statthaft, allerdings auch nicht wirklich zu verhindern. Da ist schon die Frage ob es das der Kollegin wert ist.
Aber aus Cybers sicherer Position heraus nicht selbst betroffen zu sein lassen sich solche schädlichen Tipps natürlich einfach abgeben.
Erstellt am 06.12.2018 um 08:44 Uhr von Cyber99
@Pickel
ich habe nie behauptet, dass die Anwendbarkeit des Wissens bei einem neuen Arbeitgeber einen Anspruch begründen könnte - da musst Du schon etwas genauer lesen!
Natürlich hast Du Recht, dass die Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nicht gerade steigen dürften, wenn der Schulungsanspruch durchgesetzt wird - aber ist diese Chance überhaupt noch da???
Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter und Betriebsräte wertschätzt und auch gerne weiter beschäftigen möchte, würde nicht so reagieren!!
Wer möchte eigentlich bei so einem Arbeitgeber arbeiten? Ich selber tue es zwar auch, aber ich versuche wenigsten als Betriebsrat die Dinge zu ändern.
Meine Devise: Haltung zeigen und jeden Tag erhobenen Hauptes in den Spiegel schauen können.
Erstellt am 06.12.2018 um 08:53 Uhr von Wilma11076
Unsere GL ist generell sehr knauserig, was auch daran liegt, dass wir wirtschaftlich gerade eine schwere Zeit durchmachen, da wird jeder Cent schwer verhandelt... @Pickel -"rechtlich hat sie den Anspruch bei ausstehenden 6 Monaten definitiv" - gibt es hierzu ein Urteil oder gar Gesetzestext, das wäre toll. Dann hätte ich direkt ein Ass.... Vielen Dank!
Erstellt am 06.12.2018 um 08:56 Uhr von Wilma11076
Noch was, ich glaube tatsächlich NICHT, dass sie nach der Befristung gehen muss, das ließ auch schon ihre direkte Vorgesetzte durchblicken, sie ist Teamleiterin und soll demnächst sogar mehr in die Führung.... Halt nur fachlich.
Erstellt am 06.12.2018 um 10:34 Uhr von Krambambuli
Man sollte nicht die Frösche fragen, wie man den Sumpf austrocknet.
Der Rechtsanspruch auf das Seminar entsteht durch den Beschluss und der rechtzeitigen Bekanntgabe an den AG. Er muss das Seminar nicht genehmigen.
Das Seminar ist dann erforderlich, wenn das erworbene Wissen noch für die BR -Arbeit genutzt werden kann. Wenn es also bald ist. ......