Umstrukturierung im Vertrieb - mitbestimmungspflichtig oder muss BR informiert werden?
Hallo, unsere Geschäftsleitung will die Vertriebsabteilung umstruckturieren. Jeder Vertriebsmitarbeiter erhält ein festes Gebiet in Deutschland, seine "Altkunden" aus anderen Orten in Deutschland bekommt er abgenommen. Dies kann zu Gehaltseinbussen führen. Meine Fragen: Ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig oder muss er informiert werden? Wenn ja, nach welchem §? Laut Anwalt der Geschäftsführung müsste der BR noch nicht einmal informiert werden.
BITTE UM SCHNELLE HILFE!!!!
Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
14.02.2007 um 10:44 Uhr
Also auf die Aussagen des Anwalts des AG würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Nach § 90 BetrVG seid Ihr wohl auf jeden Fall in der Uhr. Ob evtl. § 99 (Versetzung) oder § 111, 112 (Interessenausgleich, Sozialplan) greift kann man so aus der Ferne jetzt nicht beurteilen.
14.02.2007 um 12:07 Uhr
Vielen Dank für die Info. Meine Chef sieht oft nicht die Notwendigkeit warum er uns informieren soll und fragt immer wo es im Gesetz steht. Als Nichtjurist ist dies manchmal nicht so einfach. :-) Ro
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