Erstellt am 14.02.2007 um 09:32 Uhr von Kölner
@dixi
Würde Dir nach Deiner sehr rudimentären Fragestellung (ist es überhaupt eine?) eine Antwort wie "Gut!" reichen? Auch könnte man Dir ein fröhliches "Kommt drauf an" entgegenschmettern.
Hilfreich?
Erstellt am 14.02.2007 um 14:18 Uhr von Jube
Beginnend mit einer Schulung und dem Versuch, eine BV dazu (Nich nur dazu, sondern über partnerschaftliches Verhalten im Betrieb, einschliesslich Beschwerderegelung) abzuschliessen. Hierzu gibt es viele Anregungen im Netz.
Erstellt am 14.02.2007 um 15:40 Uhr von Nunu
Falls es sich tatsächlich um Mobbing handelt und der Vorgesetzte und oder Kollegen daran beteiligt sind, ist es ratsam, Einsicht in die Personalakte zu beantragen. Vier-Augengespräche mit Vorgesetzten ohne Zeugen verlaufen meist emotionsgeladen, daher ist das sachlich Protokollierte wichtig, auch im Hinblick auf die Beweise, wenn es auf einen Arbeitsgerichtsprozess hinaus läuft. Kopien dürfen gemacht werden, auf die Seitenzahlangabe (Paginierung) achten, damit bei späteren Einsichtnahmen keine Seiten fehlen. Auch darauf achten, das alle Personalakten vorgelegt werden, es gibt da Haupt- und Nebenakten. Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung, Abordnung- diese Vorgänge müssen sich in der Akte wieder finden, sowie die dazu gehörenden Begründungen des Vorgesetzten. Gespräche werden oft später verdreht wieder gegeben oder es wird bestritten, dass es überhaupt um Mobbing ging. Wenn Abwehr möglich ist, dann nur auf diese Weise. Leider fällt der Personalrat oft um oder will sich nicht anlegen.