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Freundlicher BRV für den AG Arbeitsvertagsverlängerung ohne Beschluss des BR zugestimmt - was tun?

M
mucki
Jan 2018 bearbeitet

hallo, unser br-vorsitzender hat eine arbeitsvertagsverlängerung einer aushilfe zugestimmt und unterschrieben, der vertag läuft aber noch bis ende märz und er hat schon im januar unterschrieben, es wurde kein beschluss darüber gefasst und kein anderes mitglied im br informiert, diese stelle wurde auch nicht intern ausgeschrieben, wir anderen vom br sind fassungslos, man hat uns schlicht übergangen, was können wir tun??????????

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

13.02.2007 um 23:11 Uhr

@mucki Was ist das Problem?

F
Fayence

13.02.2007 um 23:14 Uhr

mucki und die restlichen BRM werden jetzt wahrscheinlich schwer in Grübeln gekommen sein, was der BRV noch so alles ohne gültige Beschlussfassung unterschrieben hat oder in welchen Punkten das Gremium übergangen wurde...

M
mucki

14.02.2007 um 08:31 Uhr

guten morgen kölner, das proplem ist warum wurde der vertrag im januar unterzeichnet, wenn er bis ende märz läuft und warum hat der BRV ohne das gremium einzuschalten es gemacht, ich glaube das es da auch gesetze gibt an die man sich als BRM zu halten hat, §93 was ist mit ihm??? wir sind doch nicht bei VW wo geld fließt oder was auch immer!!!! Ich möchte jetzt wissen, was wir tun können? den war einmal bescheisst macht es immer.

K
Kölner

14.02.2007 um 09:24 Uhr

@mucki VW ist als negatives Beispiel immer schnell herbeizitiert...das macht die Sache aber auch nicht einfacher. Erläutere mir dennoch Dein Problem mit diesem Vorgang - wenn es geht - etwas genauer. Stört Dich nur das eigenmächtige Handeln des BRV (ich bin mir - je nach TV-/AV-Lage sowieso nicht sicher, ob der BR hier im Boot sitzt)? Oder die Vertragsverlängerung?

S
spider

14.02.2007 um 09:59 Uhr

mucki,

Seit doch froh wenn eure Befristet beschäftigten rechtzeitig einen neuen Arbeitsvertrag erhalten und ihr Vertrag verlängert wird. Warum die Stelle zuerst intern hätte ausgeschrieben werden sollen erschließt sich mir aus deiner Beschreibung des Sachverhaltes nicht. Was allerdings nicht sein kann ist das euer BRV eigenmächtig, ohne Abstimmung mit dem Gremium handelt.

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