W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Werte Kollegen - haben wir die Möglichkeit ohne Nachwirkzeit den Tarifvertrag mit der DHV zu kündigen oder müssen wir , als BR, zusehen wie uns die eigene Gewerkschaft in die Arbeitslosigkeit zwingt?

H
herzberg
Nov 2016 bearbeitet

wir als drk sind gewerkschaftlich durch die DHV vertreten,welche für uns (sicher in guter absicht) neue tarifliche möglichkeiten geschaffen hat,dazu gehören zum Beispiel die arbeitszeit(keine 24h sondern ausschließlich nur 12h dienste) was für uns auf den ersten blick sehr vorteilhaft erscheint und zur folge hat dass uns unter anderen auch wieder eine wechselschichtzulage zusteht, heißt ,jeder betroffene mitarbeiter verdient monatlich nicht unerheblich mehr.das hätte zur folge dass diese forderung den betreiber des rettungsdienst , der kreisverwaltung , weitergereicht werden müsste welche wiederum die mittel aus dem haushalt nicht aufbringen kann und uns als leistungserbringer bald möglich den vertrag kündigen wird um sich einen neuen anbieter ,der günstiger sein kann, zu suchen. haben wir die möglichkeit ohne nachwirkzeit den tarifvertrag mit der DHV zu kündigen oder müssen wir , als betriebsrat, nun machtlos zusehen wie uns die eigene gewerkschaft in die arbeitslosigkeit zwingt?

5.44104

Community-Antworten (4)

K
Kölner

13.02.2007 um 20:16 Uhr

@herzberg Die Geister die ich rief...werde ich vermutlich nicht mehr los. Die DHV hat sich bei Euch als TV-Partei etabliert und fertig.

Aber ich würde weniger als AG denken...

D
didius

13.02.2007 um 20:21 Uhr

@herzberg

Wieso ist die DHV und nicht verdi für euch als drk Rettungsdienst zuständig? Es gibt doch auch einen drk-Tarifvertrag (mittlerweile Reformtarifvertrag), in dem verdi Tarifpartner ist. Bist Du sicher, das die DHV für euch überhaupt zuständig ist?

F
Fayence

14.02.2007 um 00:30 Uhr

"Das Lamento in einem halben Jahr bitte in einem anderen Forum!"

Welches würdest Du empfehlen können?

A
anker53

14.02.2007 um 08:45 Uhr

Hallo Herzberg, in deiner Frage steckt soviel, dass man über die Thematik tagelang diskutieren könnte. Grundsätzlich könnt ihr als BR keinen Tarifvertrag kündigen. Eine gewerkschaft erlangt auch nicht so einfach eine Zuständigkeit, sondern es muss in eurem Betrieb schon einzelne AN geben, die diese Vereinigung (DHV) per Mitgliedschaft unterstützen. Das DRK als AG hat gerade in der letzten Zeit gezeigt, dass es sehr gerne TV mit dem DHV abschließt, um sich hierdurch eine Auseinandersetzung mit Verdi zu ersparen. Warum ist das wohl so? Ihr solltet deshalb vielleicht mal über eure gewerkschaftliche "Heimat" nachdenken. Was eure spezielle Arbeitszeitproblematik und die vertraglichen Konsequenzen hieraus betrifft, könnte man ein eigenes Forum hierüber eröffnen. Hör dich doch mal um, ob es in eurem näheren oder weiteren Umfeld BR gibt, die sich damit schon erfolgreich beschäftigt haben. Vielleicht kannst du hier nützliche Tipps erhalten um euren Betrieb aus den offensichtlichen Schwierigkeiten herauszuführen. Noch ein Tipp: Solche Kontakte kann man u. U. über Verdi herstellen.

Ihre Antwort