Erstellt am 13.02.2007 um 10:05 Uhr von Catweazle
@ lady,
1. Ja, du bist jetzt der BR.
2. Die Bekanntgabe sollte bei 9 MA wohl so schwierig nicht sein.
3. Deinen Rücktritt solltest du dir noch mal überlegen. Du bist schließlich gewählt worden und wahrscheinlich haben deine Wähler alle Hoffnungen in dich gesetzt.
4. Nach einem Rücktritt muss der BR die Neuwahl einleiten und bleibt solange im Amt.
Erstellt am 13.02.2007 um 11:42 Uhr von lady
hallo catweazle,
zu 3. die, die mich gewählt haben, wussten, dass ich nicht im vordergrund zu wirken bereit war. darüberhinaus gibt es meine wähler praktisch nicht mehr. unsere jetzigen kollegen sind zu 50% ablehnend und den anderen ist es eigentlich egal - bloss keinen stress.
5. muss ich den organisatorischen leiter unserer betriebsstätte informieren und/oder unsere oberhäuptlinge (AG-aufsichtsrat, vorstand)?
Erstellt am 13.02.2007 um 14:50 Uhr von Catweazle
Du informierst deine GL und fertig.
Die Meinung deiner Kollegen bzgl. des BR spricht nicht gerade für vorbildliche BR-Arbeit.