Musterung - bezahlte Freistellung für Azubi?
Unsere Azubi müssen zur Musterung.Gilt da eine bezahlte Freistellung?
Community-Antworten (1)
12.02.2007 um 23:10 Uhr
@Steinbock, § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz:
(1) Wird ein Arbeitnehmer auf Grund der Wehrpflicht von der Erfassungsbehörde oder einer Wehrersatzbehörde aufgefordert, sich persönlich zu melden oder vorzustellen, so hat der Arbeitgeber für die ausfallende Arbeitzeit das Arbeitsentgelt weiterzuzahlen.
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