Erstellt am 12.02.2007 um 09:53 Uhr von Bergmann
@ Hetti ,
alles was nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt § 79 , kann in die Öffentlichkeit !!Ob es Sinn macht , musst ihr entscheiden !!
Einerseits bekommt ihr durch die frühe Veröffentlichung eine hohe Rückmeldung seitens euer Belegschaft--anderseits können "ungelegte Eier " viel Tumult verursachen !! ;-))
Erstellt am 12.02.2007 um 09:56 Uhr von Steffen
Hallo,
ihr solltet schon im Vorfeld das Gespräch mit Kollegen führen.Ihr seit ja kein Geheimrat.
Entscheiden tut ihr aber alleine. Wir geben ab und zu mal eine BetriebsratsInfo raus wo Punkte dort erklärt werden und wie sie umgesetzt werden.
Ihr solltet auf alle Fälle das Gespräch mit euren Kollegen suchen. Über Probleme mit ihnen sprechen.
Gruss Steffen
Erstellt am 12.02.2007 um 09:58 Uhr von spartacus
moin hetti,
wir beziehen unsere KollegInnen in die Entscheidungsfindung mit ein. Es geht ja um Ihre Interessen.Was richtig ist muß der BR immer abwägen.
Erstellt am 12.02.2007 um 10:15 Uhr von Lotte
Hetti,
wenn der BR seine Aufgabe als AN Vertreter ernst nimmt, versteht es sich von selbst, dass er mit den AN im Gespräch bleibt, damit auch wirklich die Interessen der AN vertreten werden und nicht das, was der BR denkt, was die Interessen sein könnten.
Laufende Verhandlungen eignen sich allerdings manchmal nicht für die Veröffentlichung und auch bei manch anderen Dingen sollte man sorgsam sein (siehe Bergmann).
Erstellt am 12.02.2007 um 13:01 Uhr von wadenbeisser
Hallo Hetti,
ich finde auch, dass man ruhig die AN über die Fragen die der BR gerade behandelt oder behandeln muß, im allgemeinen informieren sollte. Das finde ich besser als wenn die AN von eventuellen Entscheidungen, Vereinbarungen usw. überrascht werden. Und sie wissen dann auch das der BR auch regelmäßig für sie tätig ist.