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Das Arbeitsverhältnis endet mit erreichen des 65. Lebensjahres?

B
bitawie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

In meinem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1988 steht folgender Satz:

Das Arbeitsverhältnis endet mit erreichen des 65. Lebensjahres.

Ist das überhaupt zulässig, denn der Staat will doch das Ich bis 67 Arbeite. Heutzutage steht doch z.B.: mit erreichen des Rentenalters oder so ähnlich.

Ein Kollege wird im März 65 und ist dann 2 Jahre arbeitslos, er würde gerne noch bis 67 weiterarbeiten.

Was kann Ich tun?

danke bitawie19

3.76807

Community-Antworten (7)

K
Kölner

08.02.2010 um 12:48 Uhr

@bitawie Wer sagt denn, dass für Deinen Kollegen, der im Mrz 10 das 65. Lj vollendet, das Rentenalter erst mit 67 Lj. beginnt? Der Staat jedenfalls nicht!

B
bitawie

08.02.2010 um 12:56 Uhr

Hallo Der Kollege kann so wie es ist mit 65 in Rente gehen. Er hat seine Jahre voll Er möchte gerne noch weiterarbeiten. Darf aber laut seinem Vertrag nicht

Bei mir 42 Jahre alt sieht das dann schon anders aus. Ich muß zurzeit bis 67 arbeiten.

bitawie

K
Kriegsrat

08.02.2010 um 13:01 Uhr

hat er den AG schon gefragt, ob der was dagegen hätte, wenn er noch 2 jahre auflegt ?

B
bitawie

08.02.2010 um 13:03 Uhr

nein noch nicht

Wird es dann eine Änderungskündigung geben?

bitawie

K
Kriegsrat

08.02.2010 um 13:16 Uhr

wenn die zwei sich einig wären, könnten sie alles mögliche vereinbaren

der AN könnte auch einfach weiterarbeiten mit duldung des AG, dann besteht der AV unbefristet weiter......................

E
Erwin

08.02.2010 um 13:56 Uhr

Arbeitsverträge oder TV welche noch die starre 65er Regelung haben sind ggf. nicht mehr mit dem AGG vereinbar. Daher sollte man hier einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Es gibt teils auch schon Urteile zu dieser Farge.

K
Kriegsrat

08.02.2010 um 14:00 Uhr

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