Erstellt am 08.02.2010 um 11:48 Uhr von Kölner
@bitawie
Wer sagt denn, dass für Deinen Kollegen, der im Mrz 10 das 65. Lj vollendet, das Rentenalter erst mit 67 Lj. beginnt? Der Staat jedenfalls nicht!
Erstellt am 08.02.2010 um 11:56 Uhr von bitawie
Hallo
Der Kollege kann so wie es ist mit 65 in Rente gehen. Er hat seine Jahre voll
Er möchte gerne noch weiterarbeiten. Darf aber laut seinem Vertrag nicht
Bei mir 42 Jahre alt sieht das dann schon anders aus.
Ich muß zurzeit bis 67 arbeiten.
bitawie
Erstellt am 08.02.2010 um 12:01 Uhr von kriegsrat
hat er den AG schon gefragt, ob der was dagegen hätte, wenn er noch 2 jahre auflegt ?
Erstellt am 08.02.2010 um 12:03 Uhr von bitawie
nein noch nicht
Wird es dann eine Änderungskündigung geben?
bitawie
Erstellt am 08.02.2010 um 12:16 Uhr von kriegsrat
wenn die zwei sich einig wären, könnten sie alles mögliche vereinbaren
der AN könnte auch einfach weiterarbeiten mit duldung des AG, dann besteht der AV unbefristet weiter......................
Erstellt am 08.02.2010 um 12:56 Uhr von erwin
Arbeitsverträge oder TV welche noch die starre 65er Regelung haben sind ggf. nicht mehr mit dem AGG vereinbar. Daher sollte man hier einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Es gibt teils auch schon Urteile zu dieser Farge.
Erstellt am 08.02.2010 um 13:00 Uhr von kriegsrat
interessante abhandlung dazu :
http://www.bertelsmann-gaebert.de/downloads/altersgrenze.pdf