Hallo

In meinem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1988 steht folgender Satz:

Das Arbeitsverhältnis endet mit erreichen des 65. Lebensjahres.

Ist das überhaupt zulässig, denn der Staat will doch das Ich bis 67 Arbeite.
Heutzutage steht doch z.B.: mit erreichen des Rentenalters oder so ähnlich.

Ein Kollege wird im März 65 und ist dann 2 Jahre arbeitslos, er würde gerne noch bis 67 weiterarbeiten.

Was kann Ich tun?

danke
bitawie19