Erwerbsminderungsrente im Sicherheitsdienst
Hallo, ein Kollege hat eine rückwirkende halbe Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. Meiner Meinung nach ruht das Arbeitsverhältnis mit Datum der Zustellung des Rentenbescheid. Der Arbeitgeber behauptet ab Beginn der Rente, um Entgeltfortzahlung zurück zu fordern. Was sagt ihr.
Community-Antworten (5)
25.02.2026 um 08:47 Uhr
Gibts bei euch einen Tarifvertrag?
25.02.2026 um 09:47 Uhr
Ja gibt es. Darin steht das bei voller Erwerbsminderungsrente mit dem Monat der Zustellung des Bescheids gekündigt werden kann. Das Arbeitsverhältnis ruht jedoch für den Zeitraum für den eine Rente auf Zeit gewährt wird.
25.02.2026 um 11:22 Uhr
In diesem Fall wendet man sich an der Rentenversicherung und fragt dort nach. Die kennen die Details und die rechtliche Grundlage, wodurch eine rechtssicheren Auskunft möglich ist.
26.02.2026 um 01:02 Uhr
Arbeitsrechtlich ist es in der Tat so daß dass Arbeitsverhältnis für die Zeit in der man Erwerbsminderungsrente bezieht ruht. Ich selbst war so noch ca 4 Jahre bei uns im Betrieb beschäftigt......wenn auch nur als Karteileiche. Habe dann von mir aus gekündigt um Rückwirkend von den letzten 15 Monten mein Regelurlaubsgeld und das für meine Schwerbehinderung ausbezahlt zu bekommen.. Kündigung ist immer eine kann und keine muss Sache. Bei einer halben rückwirkenden Erwerbsminderung sollte man sich aber immer mit den Sozialversicherungsträgern und /oder den Stellen in Verbindung setzen von denen man in der Vergangenheit Geld bezogen hat. Es kann sein das diese irgendwas verrechnen oder auch zurückfordern wollen.
25.03.2026 um 15:34 Uhr
Das Arbeitsverhältnis ruht bei einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente und endet wenn die volle Erwerbminderungsrente unbefristet bewilligt wird (so bei uns im Tarifvertrag). Selbst bei einer vollen Erwerbsminderungsrente kann man noch bis zu 18 Stunden pro Woche arbeiten. Anders sieht es bei einer teilweisen Erwerbminderungsrente aus.
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