MA erhält 20 % Erwerbsminderungsrente - welche Ämter muss sie darüber informieren?
MA hatte einen Autounfall und erhält jetzt von der gesetzl. Unfallversicherung eine Erwerbsminderungsrente von 20% . Sie fragt mich jetzt, an welche Stellen sie sich jetzt wenden muss, bzw. welche Stellen sie davon unterichten muss. Einen Schwerbehindertenantrag wird sie jetzt stellen. Wer kann helfen?
Community-Antworten (2)
27.05.2010 um 23:41 Uhr
@birwein Sie muss sicher den AG informieren, denn sie wird ja nicht mehr als 6 Stunden/Tag arbeiten können. Ist die EMR befristet? Ggf. muss auch die Minderung der AZ befristet werden. Ein AG schafft da gerne mehr Fakten, als einem gut tut...
28.05.2010 um 10:19 Uhr
weiß nicht ob die Rente befristet ist, Frage war auch dahin , welche weiteren Stellen muss sie informieren?
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