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MA erhält 20 % Erwerbsminderungsrente - welche Ämter muss sie darüber informieren?

B
birwein
Nov 2016 bearbeitet

MA hatte einen Autounfall und erhält jetzt von der gesetzl. Unfallversicherung eine Erwerbsminderungsrente von 20% . Sie fragt mich jetzt, an welche Stellen sie sich jetzt wenden muss, bzw. welche Stellen sie davon unterichten muss. Einen Schwerbehindertenantrag wird sie jetzt stellen. Wer kann helfen?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

27.05.2010 um 23:41 Uhr

@birwein Sie muss sicher den AG informieren, denn sie wird ja nicht mehr als 6 Stunden/Tag arbeiten können. Ist die EMR befristet? Ggf. muss auch die Minderung der AZ befristet werden. Ein AG schafft da gerne mehr Fakten, als einem gut tut...

B
birwein

28.05.2010 um 10:19 Uhr

weiß nicht ob die Rente befristet ist, Frage war auch dahin , welche weiteren Stellen muss sie informieren?

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