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Verweigerte Lohnerhöhung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber

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patundmat
Jan 2018 bearbeitet

Bitte um Info: Seit ca. 8 Jahren ist unser Arbeitgeber nicht mehr tarifgebunden. D.h. unsere Fa. hat zwar einen Betriebsrat aber keinerlei Gewerkschaftssupport.

Einige Mitarbeiter haben seitdem keinerlei Lohnerhöhung mehr erhalten (d.h. auf dem Lohnzettel steht 2007 der gleiche Betrag wie 1999 .... jetzt aber in Euro und nicht mehr in DM :-))

Ist das zulässig oder muss/musste der Arbeitgeber irgendwann nachlegen?

Es handelt sich übrigens nicht um "leistungsschwache" Mitarbeiter, ist mehr oder weniger reine Willkür oder auch davon abhängig welcher Vorgesetzte die Erhöhung bei der GF durchsetzen kann.

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Community-Antworten (11)

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Fayence

11.02.2007 um 00:05 Uhr

patundmat,

Ihr habt doch wohl den Knall nicht gehört! Erstens glaube ich kaum, dass Euch Euer Gehalt in den Jahren 2002-2006 noch in DM ausgezahlt wurde und zweitens würde ich mich an Eurer Stelle nicht mit solchen Überschriften wie ""Verweigerte Lohnerhöhung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber" an die Öffentlichkeit wagen.

Nur zur Erinnerung: Ein Euro = 1,95583 DM

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patundmat

11.02.2007 um 00:17 Uhr

Fayence,

hatte mich unklar ausgedrückt: 2007 erhalten Mitarbeiter den gleichen Betrag wie 1999 nur eben umgerechnet in Euro. Beispiel: 1999 Bruttoeinkommen von 6000 DM 2007 Brutteinkommen von 3067,80 Euro

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Fayence

11.02.2007 um 00:56 Uhr

patundmat,

künftig solltest Du ein ":-))" etwas sorgsamer und nicht so missverständlich platzieren! ;-)

Wichtig wäre, welche Regelung bzw. welcher Bezug zu einem TV in Euren Arbeitsverträgen konkret enthalten ist.

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paula

11.02.2007 um 01:51 Uhr

@Fayence

mir kam letztens die Idee ob man dem AG in solchen Fällen evtl. mit dem Strafrecht beikommen könnte. Ich sag nur Lohnwucher. Hängt natürlich vom UNterschied zum Tarif ab, aber vielleicht mal eine Idee. Meinst Du das könnte klappen?

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Z.Ickig

11.02.2007 um 10:05 Uhr

Lohnwucher ist kein Straftatbestand.

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Fayence

11.02.2007 um 10:23 Uhr

paula,

wenn man bedenkt, dass eine tarifliche Entlohnung bis zu 30% (Faustregel) unterschritten werden darf, um an die Grenze zur Sittenwidrigkeit zu gelangen, kann patundmat hier wohl (noch) nicht ansetzen.

Z.Ickig,

Du irrst übrigens! Lohnwucher ist ein Straftatbestand und fällt unter den §291 StGB.

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Z.Ickig

11.02.2007 um 12:16 Uhr

@Fayence: Der 291 ist im Falle von Arbeitsverhältnissen nicht anwendbar.

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Fayence

11.02.2007 um 12:50 Uhr

Z.Ickig,

sorry, bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner Meinung, dass Lohnwucher einen Straftatbestand i.S.d. §291 StGB darstellt! :-)

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marko

11.02.2007 um 17:43 Uhr

Hallo,

der Strafbestand ist erst einmal unwichtig! Ein BR braucht nicht an eine Gewerkschaft gebunden sein. Wichtig ist, gibt es einen Tarifvertrag, einen Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen? Hinweis: Auch bei einem TV kann vom Festgelegtem Entgelt abgewichen werden, wenn dieser Höher ist als im TV, und jeder AN kann sein Verhandlungsgeschick hier beweisen. Wenn kein TV vorhanden ist, kann jeder AN seinen Lohn selber aushandeln. Da braucht man keinen BR!

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Fayence

11.02.2007 um 18:40 Uhr

"Seit ca. 8 Jahren ist unser Arbeitgeber nicht mehr tarifgebunden." >>> "Wichtig ist, gibt es einen Tarifvertrag, einen Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen?"

marko,

hast Du da nicht etwas überlesen?

M
marko

11.02.2007 um 18:52 Uhr

ich habe mich nur etwas deutlich ausgedrückt und nichts überlesen!

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