Erstellt am 10.02.2007 um 23:05 Uhr von Fayence
patundmat,
Ihr habt doch wohl den Knall nicht gehört! Erstens glaube ich kaum, dass Euch Euer Gehalt in den Jahren 2002-2006 noch in DM ausgezahlt wurde und zweitens würde ich mich an Eurer Stelle nicht mit solchen Überschriften wie ""Verweigerte Lohnerhöhung bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber" an die Öffentlichkeit wagen.
Nur zur Erinnerung: Ein Euro = 1,95583 DM
Erstellt am 10.02.2007 um 23:17 Uhr von patundmat
Fayence,
hatte mich unklar ausgedrückt:
2007 erhalten Mitarbeiter den gleichen Betrag wie 1999 nur eben umgerechnet in Euro.
Beispiel:
1999 Bruttoeinkommen von 6000 DM
2007 Brutteinkommen von 3067,80 Euro
Erstellt am 10.02.2007 um 23:56 Uhr von Fayence
patundmat,
künftig solltest Du ein ":-))" etwas sorgsamer und nicht so missverständlich platzieren! ;-)
Wichtig wäre, welche Regelung bzw. welcher Bezug zu einem TV in Euren Arbeitsverträgen konkret enthalten ist.
Erstellt am 11.02.2007 um 00:51 Uhr von paula
@Fayence
mir kam letztens die Idee ob man dem AG in solchen Fällen evtl. mit dem Strafrecht beikommen könnte. Ich sag nur Lohnwucher. Hängt natürlich vom UNterschied zum Tarif ab, aber vielleicht mal eine Idee. Meinst Du das könnte klappen?
Erstellt am 11.02.2007 um 09:05 Uhr von Z.Ickig
Lohnwucher ist kein Straftatbestand.
Erstellt am 11.02.2007 um 09:23 Uhr von Fayence
paula,
wenn man bedenkt, dass eine tarifliche Entlohnung bis zu 30% (Faustregel) unterschritten werden darf, um an die Grenze zur Sittenwidrigkeit zu gelangen, kann patundmat hier wohl (noch) nicht ansetzen.
Z.Ickig,
Du irrst übrigens! Lohnwucher ist ein Straftatbestand und fällt unter den §291 StGB.
Erstellt am 11.02.2007 um 11:16 Uhr von Z.Ickig
@Fayence: Der 291 ist im Falle von Arbeitsverhältnissen nicht anwendbar.
Erstellt am 11.02.2007 um 11:50 Uhr von Fayence
Z.Ickig,
sorry, bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner Meinung, dass Lohnwucher einen Straftatbestand i.S.d. §291 StGB darstellt! :-)
Erstellt am 11.02.2007 um 16:43 Uhr von marko
Hallo,
der Strafbestand ist erst einmal unwichtig!
Ein BR braucht nicht an eine Gewerkschaft gebunden sein. Wichtig ist, gibt es einen Tarifvertrag, einen Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen?
Hinweis: Auch bei einem TV kann vom Festgelegtem Entgelt abgewichen werden, wenn dieser Höher ist als im TV, und jeder AN kann sein Verhandlungsgeschick hier beweisen.
Wenn kein TV vorhanden ist, kann jeder AN seinen Lohn selber aushandeln.
Da braucht man keinen BR!
Erstellt am 11.02.2007 um 17:40 Uhr von Fayence
"Seit ca. 8 Jahren ist unser Arbeitgeber nicht mehr tarifgebunden." >>> "Wichtig ist, gibt es einen Tarifvertrag, einen Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen?"
marko,
hast Du da nicht etwas überlesen?
Erstellt am 11.02.2007 um 17:52 Uhr von marko
ich habe mich nur etwas deutlich ausgedrückt und nichts überlesen!