Erstellt am 10.02.2007 um 18:53 Uhr von Lotte
unbekannt,
das BetrVG scheint Euch auch noch gänzlich unbekannt?
Fang mal an mit § 26 und dann arbeite Dich hoch bis §99.
Der BRV darf unterschreiben, was das Gremium bestimmt hat! Auch zwei dürfen keine Zustimmungsentscheidungen treffen, es sei denn sie bilden einen Ausschuss (vom Gremium gewählt) und bekommen diese Aufgabe explizit übertragen. Nur das Gremium als ganzes trifft Entscheidungen.
Erstellt am 10.02.2007 um 20:10 Uhr von Fayence
"Auch zwei dürfen keine Zustimmungsentscheidungen treffen, es sei denn sie bilden einen Ausschuss (vom Gremium gewählt) und bekommen diese Aufgabe explizit übertragen."
Lotte,
darf ich Deine Antwort um den nicht ganz unwichtigen Hinweis ergänzen, dass eine solche Übertragung nur in einem mind. 9köpfigen BR mit Betriebsausschuss möglich ist?
Erstellt am 11.02.2007 um 01:05 Uhr von Lotte
Fayence,
natürlich darfst Du ;-))
Erstellt am 11.02.2007 um 10:06 Uhr von Fayence
Lotte,
Du bist so gut zu mir! ;-))