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Missbrauch von Videomaterial

M
misty1502
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal...

ich habe folgendes Problem. In unserem Betrieb gibt es seit einigen Jahren (mit Zustimmung des BR) im Lager Videoüberwachung mit Einzelbildfunktion.

Nun ist folgendes passiert: Auf einer Schulung für das Lagerpersonal wurde vom Seminarleiter ein Bild "an die Wand geworfen", das MA des Lagers an einem Band zeigen. Mit Kommentaren wie "da sieht man die Faulenzer" oder "schaut Euch die Hohlköpfe an" wurde das Bild dokumentiert. Die MA beschwerten sich massiv dagegen. Nach dem Seminar wurde einer der "vorgeführten" MA vom Seminarleiter zur Seite genommen und ihm mitgeteilt, dass er ab dem nächsten Tag nicht mehr 5 Std. zu kommen bräuchte, sondern nur noch 2,5 Std..... Aufgrunddessen wurde eine Änderungskündigung geschrieben, gegen die wir (BR) Widerspruch eingelegt haben.

Nun meine Frage: Wie kann der BR gegen den Seminarleiter vorgehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Viele Grüße m.

4.46904

Community-Antworten (4)

H
harald

11.02.2007 um 09:34 Uhr

wurde der br vor der änderungskündigung gehört oder erst danach. zu den vidioaufnahmen würde ich eine bv abschliesen in der geregelt ist was mit den aufnahmen gemacht werden darf und was nicht.

M
misty1502

11.02.2007 um 09:51 Uhr

Es gibt eine BV zur Videoüberwachung. Der BR wurde nicht vor der Änderungskündigung gehört, aber wir haben ja Widerspruch eingelegt.

Mir geht es nur darum, wie man gegen den Seminarleiter vorgehen kann. Es kann ja nicht sein, dass er die MA dermaßen vorführt.

Er hat sich ja nicht an das Datengeheimnis gehalten. Und es war eindeutig festgelegt, dass die Videoüberwachung nur dem Zweck dienen soll, Diebstahl vorzubeugen und keine Menschen zu überwachen.

M
Mona-Lisa

11.02.2007 um 10:13 Uhr

@misty1502, eine BV zur Videoüberwachung habt ihr und der AG hat dafür zu sorgen, dass sie eingehalten wird. Diese Vorgehensweise des Seminarleiters wird ziemlich sicher darin nicht definitiv verboten sein....

Gibt's doch nur eins: Gespräch mit dem AG, dass er dafür zu sorgen hat, dass einem Herrn Seminarleiter solche Aussagen verboten werden und sie zu unterlassen hat. Nebenbei bemerkt frage ich mich, ob dieser Seminarleiter dafür geeignet ist, Lagerpersonal zu schulen!

F
Fayence

11.02.2007 um 10:27 Uhr

misty1502,

nur zur Klärung! Dieser Seminarleiter ist also Angestellter in Eurem Betrieb? Falls ja, in welch konkreter Funktion?

Und Frage am Rande! Wie lange wird denn Euer Bildmaterial gespeichert? Aufzeichnung nach dem Prinzip "First in, first out"?

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