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Unterschrift einer Unterweisung

P
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Dez 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage bezieht sich auf das Thema "Unterschrift"

Mein Beispiel aktuell lautet: Ich bin Staplerfahrer in der Logistik und muss hauptsächlich LKW entladen. Jetzt bin ich beim Rückwährtsfahren kürzlich an ein Geländer gefahren das sich verbogen hat. 1 Woche darauf wurden wir alle (10 Kollegen) mündlich von meinem Meister unterwiesen hier besser aufzupassen.Im Anschluss stand auf einem Papier das er uns alle unterwiesen hat hier besser aufzupassen und jeder einzelne musste darunter unterschreiben. Was 5 meiner Kollegen nicht gemacht haben. Darauf drohte er mit Konsequenzen die aber aktuell noch ausgeblieben sind.

Meine Frage wäre, Muss ich so etwas unterschreiben. Kann es Konequenzen nachziehen wenn ich es nicht mache.

Vielen Dank für die Rückantwort

4.12806

Community-Antworten (6)

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MaJoK

02.12.2018 um 00:03 Uhr

Wo ist das Problem? Das ist eine Arbeitsschutzunterweisung und die muss der Arbeitgeber aktenkundig nachweisen, auch für die Unfallversicherung. Und zu einem Nachweis gehört es nun mal das der teilnehmende AN dies durch eine Unterschrift bestätigen muss!

Die Konsequenz kann sein, das der AG dir und den Kollegen das führen von Flurförderfahrzeugen untersagt bis ihr die Unterweisung unterschrieben habt. Die Aufgabe des Meisters ist auf die Einhaltung und Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen zu achten. Und als AN musst du an diesen Unterweisungen teilnehmen, steht sicher auch im Arbeitsvertrag und bestätigst deine Teilnahme durch eine Unterschrift.

Also um den Kreis zu schliessen, wo ist euer Problem?

P
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02.12.2018 um 09:30 Uhr

Guten Morgen,wir müssen ja als Staplerfahrer und Mitarbeiter in unserer Firma aus Sicht der Arbeitssicherheit und Verhalten am Arbeitsplatz 1 x im Jahr die seitens Gesetzgeber vorgegeben Unterweisungen schon unterschreiben.Wenn wir jetzt bei jedem Vorfall unterschreiben müssen, dann lese ich mehr als ich am Stapler sitze.Wir sind in unserem Unternehmen ca.200 Staplerfahrer.Wenn ich aber beim Rückwährtsfahren an ein Geländer anfahre, dann melde ich das und fertig.Soll die Unterschrift bedeuten ich mache es jetzt nicht mehr, dann Prost Mahlzeit.Jeder der schon einmal gearbeitet hat kann auch sagen, da pasiert halt mal der ein oder andere Vorfall.Wenn mein Meister mich nach dem Vorfall befragt muss das reichen aus meiner Sicht.

B
BRHamburg

02.12.2018 um 11:51 Uhr

@Passwort Die Antwort liegt doch auf der Hand. Du unterschreibst einmal im Jahr die Unterweisungen, die der Gesetzgeber als Mindestanforderungen stellt. Trotzdem bist du nicht in der Lage so sorgfältig und aufmerksam dein Job zumachen das nichts passiert. Also reicht diese einmalige Unterweisung nicht aus. Wenn der Arbeitgeber es für nötig hält kann er euch jeden Tag diese Unterweisung geben und unterschreiben lassen. Und diesmal war es nur ein Geländer, was leicht ersetzt werden kann. Beim nächsten Mal steht da vieleicht ein Kollege.

P
Pjöööng

03.12.2018 um 15:33 Uhr

Meines Wissens ist der einzige Bürger in Deutschland der gezwungen werden kann etwas zu unterschreiben der Bundespräsident.

Im hier geschilderten Falle erleichtert es dem Arbeitgeber zwar den Nachweis, aber die Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Insofern dürfen Dir meines Erachtens auch keine Nachteile entstehen wenn Du nicht unterschreibst. Siehe auch § 612a BGB.

C
celestro

03.12.2018 um 15:44 Uhr

das wird einige User nicht davon abhalten, auch in Zukunft immer irgendwas herumzuposaunen.

P
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09.12.2018 um 20:01 Uhr

Hallo BR Hamburg,natürlich möchten auch wir nicht das ein Kollege zu Schaden kommt, aber wie du schreibst, alles muss unterschrieben werden wenn auch öfters am Tag kann ja auch nicht richtig sein.Warum muss dann mein Meister als Führungskraft nicht unterschreiben. Aber trotzdem Danke für die Diskussion,aktuell hat unser Betriebsrat die Aktion gestoppt da unser Unternehmen ebenfalls keine Grundlage für die Unterschrift liefern kann.

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