Erstellt am 10.02.2007 um 10:22 Uhr von Fayence
Knolli,
hier geraten 2 Dinge durcheinander, nämlich Dauer einer Dienstreise und Arbeitszeit.
Steuerrechtlich handelt es sich bei den von Dir genannten Zeiten um eine mehrtägige Dienstreise, für die ein Pauschbetrag (Verpflegungsmehraufwand) von 24 Euro anzusetzen wäre (Freitag 9 Uhr bis Samstag 22 Uhr = mehr als 24 Stunden).
Werden diese Kosten über den AG per Reisekostenabrechnung erstattet, kann er für die Verpflegung z.B. pauschale steuerliche Abzüge in Ansatz bringen. Die anzurechnende Arbeitszeit hat damit aber überhaupt nichts zu tun.
Habt Ihr keine Reisekosten-/Dienstreisen-Richtlinien? Auch der Blick in einen geltenden TV könnte weiter helfen.
Erstellt am 11.02.2007 um 17:18 Uhr von Knolli
Hallo Fayence
Also das ist schon das Problem. Normalerweise wird die Reisekostenabrechnung so korrekt abgewickelt. Aber der Veranstaltungsort im Hauptbetrieb scheidet jetzt die Meinungen. Der AG sagt im Betrieb gibt es keine Spesen. Der AD sagt wir haben Homeoffice und sind die ganz Zeit unterwegs. Wer hat recht ?
Knolli
Erstellt am 11.02.2007 um 17:30 Uhr von Fayence
Knolli,
Eure ADM sind im Recht; es handelt sich um eine mehrtägige Dienstreise! Wenn es sich nicht um einen Regelzustand handelt, würde ich für die paar Euro aber kein Fass aufmachen.
Erstellt am 11.02.2007 um 20:48 Uhr von Knolli
Danke Fayence,
Es ist ja nur 3 mal im Jahr.
Knolli