Erstellt am 30.11.2018 um 11:18 Uhr von BRHamburg
Wenn der Arbeitgeber einen geeigneten Raum für die Sitzung zur Verfügung gestellt kann er die Kostenübernahme verweigern. Auch sollte man die Eindrücke bei den Kollegen nicht aus den Augen verlieren.
Erstellt am 30.11.2018 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Die Betriebsratssitzungen finden während der Arbeitszeit statt. In der Regel haben sich Arbeitnehmer während der Arbeitszeit im Betrieb aufzuhalten.
Der Weg von und zur Gaststätet wäre keine notwendige Betriebsratsarbeit, deshalb besteht dafür kein Freistellungsanspruch. Arbeitsrechtliche Abmahnungen dürften hier also möglich sein.