Pflichtschulungen in der Freizeit - Fahrtzeit = Arbeitszeit
Ich bin in einem Krankenhaus tätig und hier hier es sogenannte Pflichtschulungen für die Mitarbeiter. Nun habe ich eine Pflichtschulung an meinem freien Tag gemacht, da an diesem Tag ein Termin angesetzt worden ist. Ich hatte damit auch kein Problem. Für die Zeit der Pflichtschulung habe ich die Arbeitszeit meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen. Nur die An- und Abfahrt will der Arbeitgeber mir nicht als Arbeitszeit gutschreiben. Ist dies irgendwo geregelt? Steht es mir zu? Viele Dank
Community-Antworten (4)
30.11.2018 um 11:05 Uhr
In Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen kann es besondere Regelungen geben. Wurde der Fortbildungstag als "Arbeitstag" bewertet, dann gilt bei uns (KHS, 2400 Mitarb.) auch die Regel, dass An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz Arbeitnehmersache ist. Anders sähe es aus, wenn die Fortbildungsstätte längere Fahrzeit in Anspruch nimmt. Ergo: guck nochmal in eure BVs und Tarifregelungen.
30.11.2018 um 11:09 Uhr
Ist schwer zu beantworten. Gibt es bei Euch eine Betriebsvereinbarung zum Thema Schulungen? Bei uns im Haus ist z.B. geregelt, wie mit Fahrtzeiten umzugehen ist. Stellt sich die Frage, ob die Schulung an deiner üblichen Arbeitsstätte stattgefunden hat ( dann eher nicht), oder an einem externen Ort mit x-Km Anreise. Dann eher schon.
Du hast die Schulungszeit als Arbeitszeit gewertet bekommen, somit wird das aus meiner Sicht behandelt wie "normale" Arbeitszeit.
30.11.2018 um 11:12 Uhr
Quietschbeule ich gehe davon aus, dass ihr Dienstpläne habt und diese mibestimmt sind. FREI ist FREI, an diesem Tag kann dich niemand zu einer Pflichtschulung heranziehen. Gehst du freiwillig, so ist der Weg zur Arbeit genauso wenig Arbeitszeit, wie an den Tagen, an denen du regulär arbeiten musst, es sei denn ihr habt dazu eine BV, die etwas anderes sagt, aber das scheint ja nicht so zu sein.
30.11.2018 um 12:15 Uhr
wir haben keine Betriebsvereinbarung und sind auch an keinen Tarifvertrag gebunden. Danke für eure Antworten
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