Ich bin in einem Krankenhaus tätig und hier hier es sogenannte Pflichtschulungen für die Mitarbeiter. Nun habe ich eine Pflichtschulung an meinem freien Tag gemacht, da an diesem Tag ein Termin angesetzt worden ist. Ich hatte damit auch kein Problem. Für die Zeit der Pflichtschulung habe ich die Arbeitszeit meinem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen. Nur die An- und Abfahrt will der Arbeitgeber mir nicht als Arbeitszeit gutschreiben. Ist dies irgendwo geregelt? Steht es mir zu?
Viele Dank