Erstellt am 30.11.2018 um 10:05 Uhr von Matze
In Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen kann es besondere Regelungen geben.
Wurde der Fortbildungstag als "Arbeitstag" bewertet, dann gilt bei uns (KHS, 2400 Mitarb.) auch die Regel, dass An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz Arbeitnehmersache ist. Anders sähe es aus, wenn die Fortbildungsstätte längere Fahrzeit in Anspruch nimmt. Ergo: guck nochmal in eure BVs und Tarifregelungen.
Erstellt am 30.11.2018 um 10:09 Uhr von stehipp
Ist schwer zu beantworten.
Gibt es bei Euch eine Betriebsvereinbarung zum Thema Schulungen? Bei uns im Haus ist z.B. geregelt, wie mit Fahrtzeiten umzugehen ist.
Stellt sich die Frage, ob die Schulung an deiner üblichen Arbeitsstätte stattgefunden hat ( dann eher nicht), oder an einem externen Ort mit x-Km Anreise. Dann eher schon.
Du hast die Schulungszeit als Arbeitszeit gewertet bekommen, somit wird das aus meiner Sicht behandelt wie "normale" Arbeitszeit.
Erstellt am 30.11.2018 um 10:12 Uhr von nicoline
Quietschbeule
ich gehe davon aus, dass ihr Dienstpläne habt und diese mibestimmt sind. FREI ist FREI, an diesem Tag kann dich niemand zu einer Pflichtschulung heranziehen. Gehst du freiwillig, so ist der Weg zur Arbeit genauso wenig Arbeitszeit, wie an den Tagen, an denen du regulär arbeiten musst, es sei denn ihr habt dazu eine BV, die etwas anderes sagt, aber das scheint ja nicht so zu sein.
Erstellt am 30.11.2018 um 11:15 Uhr von Quietschbeule
wir haben keine Betriebsvereinbarung und sind auch an keinen Tarifvertrag gebunden.
Danke für eure Antworten