Erstellt am 08.02.2007 um 19:01 Uhr von Lotte
hinki,
schau mal im TV wie lange der Urlaub übertragbar ist. Schlechter als BUrlG §7 (3)darf es nicht sein, aber manche TVs haben noch längere Zeiträume für die Übertragbarkeit.
Fakt ist jedenfalls, wenn die MA im März wiederkommt, kann sie ihren Urlaub für 2006 noch antreten, der für 2005 dürfte verfallen sein.
Erstellt am 09.02.2007 um 07:26 Uhr von MiPa
Hier ein sehr interessanter Link zu Deiner Frage: http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_33903.html?xsid=576217
Dort wird auch die Frage nach erkrankten MA beantwortet.
Erstellt am 09.02.2007 um 08:28 Uhr von wölfchen
Hallo MiPa,
die angegebene Seite scheint es nicht mehr zu geben :-))
Erstellt am 09.02.2007 um 09:34 Uhr von MiPa
Hallo Wölfchen
Sorry, bei mir geht es! Habe es gerade versucht.
http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_33903.html?xsid=576217