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Brief von der GL - was kann man dazu sagen ?

A
Adolf
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Leute heute habe ich mal das von von der GL bekommen was sagt ihr dazu?

Schreibt mal Eure Meinunug.

Betriebsrat z.Hd. Betriebsratsvorsitzender Adolf

Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs.2 BetrVG

Sehr geehrter Herr .....,

Wir haben Ihren Antrag auf Arbeitsbefreiung vom 03.11.2006 für die Zeit vom 06.11.2006 bis zum 10.11.2006 am 03.11.2006 erhalten. Dies im Anschluss daran, dass Sie sich in der vergangenen Woche am 30.10., 31.10., 2.11. und 3.11. – am 1.11.2006 war Feiertag – jeweils zu Schichtbeginn zu Betriebsratstätigkeit abgemeldet haben.

Nach der o.g. Vorschrift sind Sie von Ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs erforderlich ist.

Sie sind kein freigestelltes Betriebsratsmitglied.

Für eine Arbeitsfreistellung in dem von Ihnen praktizierten Ausmaß ist für uns nicht der geringste Grund ersichtlich.

Wir stellen Ihnen daher anheim, die Erforderlichkeit Ihrer Freistellung für Betriebsratstätigkeit näher darzulegen und nachzuweisen.

Solange dies nicht geschehen ist, gehen ´wir davon aus , dass Sie weder arbeiten noch erforderliche Betriebsratstätigkeit leisten bzw. in der vergangenen Kalanderwoche leisteten, sodass wir keine Grundlage für eine Lohnzahlung sehen .

St. Wendel, den 06.11.2006

Durchschrift: Personalabteilung Betriebsratsmitglieder – als E – Mail

18.873018

Community-Antworten (18)

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Werner

06.11.2006 um 12:09 Uhr

Hallo Adolf, Hab mal einen Leitsatz eines BAG urteils

Gericht: BAG Datum: 15.03.1995 Aktenzeichen: 7 AZR 643/94

Amtlicher Leitsatz: Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden. Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG Beschluß vom 14.Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625). Für die Prüfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG in Verb. mit § 611 BGB kann der Arbeitgeber auch Angaben zur Art der durchgeführten Betriebsratstätigkeit fordern, wenn anhand der betrieblichen Situation und des geltend gemachten Zeitaufwandes erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit bestehen. Für die gesetzlichen Voraussetzungen des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG in Verb. mit § 611 BGB ist das Betriebsratsmitglied darlegungspflichtig. Es besteht eine abgestufte Darlegungslast.

A
Adolf

06.11.2006 um 12:23 Uhr

Hallo Werner ich kann nur noch lachen über das was unsere GL so macht. Ich habe meinen RA eingeschaltet der jetzt eine feststellungsglage macht gegen die GL

die was ja nicht das erste mal das die GL das macht

W
Werner

06.11.2006 um 12:23 Uhr

Ach so Adolf, es ist nicht grade gut den vollen Namen, die Adresse(Stadt) und die Firmenbezeichnung im www zu nennen.

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tamirasun

06.11.2006 um 12:36 Uhr

Werners Ausführungen ist kaum etwas zu ergänzen.

Im letzten Seminar hat der Teamer von einem Betriebsrat erzählt, der auf diese Art und Weise 3 zusätzliche Mitglieder voll freigestellt hat, ohne das sie wirklich Freigestellte warenlächel

Er hat gesagt, das sei so ja kein Problem. Aber Du mußt nachweisen können, daß es erforderlich ist.

Aber hierzu kann man sich bestimmt helfen lassen und etwas finden. Trotzdem sollte man es von einem Anwalt prüfen lassen.

Viel Glück!!

M
Mona-Lisa

06.11.2006 um 12:49 Uhr

@Adolf, wenn die Sache nicht so ernst wäre, müsste man eigentlich schon darüber lachen, mit welchen Mitteln AG`s versuchen, einem Betriebsrat Knüppel zwischen die Beine zu werfen!

Der Weg zum RA hat sich euer AG selbst eingebrockt. Dafür darf er dann auch die Rechnung bezahlen :-))

Ich kann dir nur den Tipp geben (für alle Fälle), eine Art Tagebuch zu führen, damit du notfalls belegen kannst, was zu diesen Zeiten für BR-Tatigkeiten angefallen sind.

Noch was anderes. Warum stellst du einen "Antrag auf Arbeitsbefreiung?"

M
Mona-Lisa

06.11.2006 um 13:28 Uhr

Ramses II, ich wage es, dir ehrfurchtsvoll zu widersprechen! :-)) Gleichzeitig besitze ich die Frechheit, dich, oh Ramses, unterwürfigst zu fragen, warum du Adolf unterstellst, evtl. in dieser Zeit "nicht`s" getan zu haben? :-))

A
Adolf

06.11.2006 um 13:44 Uhr

Hi Mona-Lisa natürlich habe ich ein tagebuch. Ich lasse es darauf ankommen fg nun mal im ernst als 1 vorsitzender hat man echt viel arbeit, die ganze zeit habe ich es vor oder noch der schicht gemacht das wird mir aber jetzt zu viel und immer 3-4 std da zubleiben und meine arbeit zu machen. deswegen habe ich mich selber freigestellt weil wenn ich mittagschicht habe kann man ja keinen mehr ab 15 uhr erreichen gelle. und wie soll man dann nochj seine arbeit machen können wenn man fragen hat fg

aber es is schon geil was man so bei einem BR1 in Bad Orb so erfäht man muss dem GL nur zeigen das man keine angst hat

gruß adolf

RI
Ramses II

06.11.2006 um 13:46 Uhr

Mona-Lisa,

aus Adolfs Beitrag geht hervor dass der AG anzweifelt dass die Freistellung notwendig war.

Ich unterstelle Adolf gar nichts!

W
Werner

06.11.2006 um 13:54 Uhr

@Adolf, bist Du zur Zeit auf der Arbeit?

A
Adolf

06.11.2006 um 14:02 Uhr

Ei sicher Werner bin ich auf der ARBEIT. wo soll ich denn sonst sein fg du bist doch auch auf der arbeit oder ?

W
Werner

06.11.2006 um 14:13 Uhr

Ja bin ich. Ich stehe auch nicht so unter Beschuß von der GL wie Du! Bin nach §38 freigestellt. Also brauche ich gegenüber dem AG keinerlei Rechenschaft über BR-Tätigkeitserfordernis abzulegen.

A
Adolf

06.11.2006 um 14:23 Uhr

du werner die GL kann machen was sie will. ich habe keine angst vor der GL ich habe auch heute morgen der GL einen brief geschrieben wegen behinderung der BRA der sachverhat war so ein MA sprach mich an es dauerte so 2 min der meiter war nicht da. als der meister kam sagte er: halt mir die leute nicht von der arbeit ab. ich sagte ihm das ist ein BR-gespräch, er winkte ab und ging in sein büro. meine schreiben an die GL

Behinderung der Betriebsratsarbeit durch Herrn ..........

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Betriebsratsmitglied Herr Schwartz Adolf wurde am 6.11.06 um 7.25 UHR von einem MA aufgesucht. Auf die betrieblichen Belange wurde Rücksicht genommen.

Als sich Herr .......sich dem Betriebsrat näherte, beschimpfte er ihn mit den Worten: Halt mir die Leute nicht von der Arbeit ab. Dieses Verhalten stellt eine massive Behinderung der Betriebsratsarbeit dar. Wir gehen davon aus, dass Sie über die Vorgehensweise von Herrn ....... nicht unterrichtet worden sind und diese auch nicht gutheißen. Deshalb möchten wir Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass ein derartiger Vorfall sich nicht wiederholt.

Wir sind gerne bereit, in der Angelegenheit ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten zu führen.

und was sagst du da zu werner?

W
Werner

06.11.2006 um 14:30 Uhr

@Adolf, ich glaube Du schießt ein ganzes Stück über das Ziel hinaus! Natürlich muß man keine Angst haben. Aber mit Kanonen auf Spatzen muß man auch nicht schießen!

A
Adolf

06.11.2006 um 14:31 Uhr

hi ramses du weist ja nicht in was für einem ton der das desagt hat, und er hat mit verboten mit den MA zu rede. deswegen der brief ok

A
Adolf

06.11.2006 um 14:34 Uhr

du werner ich zeige nur der GL das man mit mir nicht mehr so umgehen kann. das haben die,dier ganze zeit gemacht und ich oder wir haben geschluckt und nix unternommen ich will ihm damit nur zeigen jetzt is schluss wir können uns auch wehren

W
Werner

06.11.2006 um 14:35 Uhr

Afolf, Du scheinst ganz schön aufgebracht zu sein. Beruhige Dich erstmal. Mit etwas Abstand reagiert man meist doch besonnener.

A
Adolf

06.11.2006 um 14:38 Uhr

werner sollen wir mal mit einander tele ? kann ja noch was lernen von dir oder schreib mir doch mol ne mail betriesrat@seb-gmbh.de

dann geht das besser als das hier

B
Betriebsrat

06.11.2006 um 15:55 Uhr

Gab es nicht mal bei der Bundeswehr so eine Regelung, dass beschwerden frühestens nach 24 Std. dem Vorgesetzten zugehen dürfen? Vielleicht solltet Ihr dass mal bei Euch im BR mit aufnehmen Adolf. Erwarte von deinem AG nicht, dass er mit Dir besser umgeht, als du es mit Ihm machst. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist von beiden Seiten wichtig. Wenn Ihr als BR und nicht nur Du allein so agiert wird für die Belegschaft am wenigsten dabei heraus kommen. Ich schließe mich derjenigen an, die meinen, dass deine Monition viel zu groß für dieses Problem ist. Es sei denn du hast mit deinem Gremium alles andere vergeblich versucht.

mfg

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