Hallo Leute heute habe ich mal das von von der GL bekommen was sagt ihr dazu?

Schreibt mal Eure Meinunug.




Betriebsrat
z.Hd. Betriebsratsvorsitzender
Adolf



Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs.2 BetrVG

Sehr geehrter Herr .....,

Wir haben Ihren Antrag auf Arbeitsbefreiung vom 03.11.2006 für die Zeit vom 06.11.2006 bis zum 10.11.2006 am 03.11.2006 erhalten. Dies im Anschluss daran, dass Sie sich in der vergangenen Woche am 30.10., 31.10., 2.11. und 3.11. – am 1.11.2006 war Feiertag – jeweils zu Schichtbeginn zu Betriebsratstätigkeit abgemeldet haben.

Nach der o.g. Vorschrift sind Sie von Ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs erforderlich ist.

Sie sind kein freigestelltes Betriebsratsmitglied.

Für eine Arbeitsfreistellung in dem von Ihnen praktizierten Ausmaß ist für uns nicht der geringste Grund ersichtlich.

Wir stellen Ihnen daher anheim, die Erforderlichkeit Ihrer Freistellung für Betriebsratstätigkeit näher darzulegen und nachzuweisen.

Solange dies nicht geschehen ist, gehen ´wir davon aus , dass Sie weder arbeiten noch erforderliche Betriebsratstätigkeit leisten bzw. in der vergangenen Kalanderwoche leisteten, sodass wir keine Grundlage für eine Lohnzahlung sehen .


St. Wendel, den 06.11.2006









Durchschrift:
Personalabteilung
Betriebsratsmitglieder – als E – Mail