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Tägliche Arbeitszeit bei Außendienstlern?

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Jutta
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Kundenberater im Außendienst (Nahbereich ohne Übernachtung) sind im Manteltarif für Groß- und Außenhandel eingruppiert. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Die Außendienstler fahren meist morgens erst die Firma an, teilweise fahren sie gleich ins Gebiet. Die Außendienstler sind der Meinung, daß ihre Reisezeit (Abfahrt Wohnung bis Ankunft Wohnung) gleichzeitig ihre Arbeitszeit ist. Die Geschäftsleitung sieht das anderes und meint die Arbeitszeit beginnt bei Ankunft erster Besuch, entweder Firma oder erster Kunde und endet entsprechend. Die Reisezeit wäre nur relevant für die Spesenermittlung. Was ist nun korrekt?

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Community-Antworten (1)

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Jutta

08.02.2007 um 18:10 Uhr

. Zur Arbeitszeit zählt grundsätzlich auch nicht die Reisezeit auf Dienstreisen, es sei denn das "Reisen" gehört zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie z.B. bei einem Außendienstmitarbeiter. In diesen Fällen ist die Reisezeit natürlich Arbeitszeit. In allen anderen Fällen (z.B. Dienstreise zu einer Tagung) zählt die reine Reisezeit grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.

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