Unsere Kundenberater im Außendienst (Nahbereich ohne Übernachtung) sind im Manteltarif für Groß- und Außenhandel eingruppiert. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Die Außendienstler fahren meist morgens erst die Firma an, teilweise fahren sie gleich ins Gebiet. Die Außendienstler sind der Meinung, daß ihre Reisezeit (Abfahrt Wohnung bis Ankunft Wohnung) gleichzeitig ihre Arbeitszeit ist. Die Geschäftsleitung sieht das anderes und meint die Arbeitszeit beginnt bei Ankunft erster Besuch, entweder Firma oder erster Kunde und endet entsprechend. Die Reisezeit wäre nur relevant für die Spesenermittlung. Was ist nun korrekt?