Tägliche Arbeitszeit bei Außendienstlern?
Unsere Kundenberater im Außendienst (Nahbereich ohne Übernachtung) sind im Manteltarif für Groß- und Außenhandel eingruppiert. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Die Außendienstler fahren meist morgens erst die Firma an, teilweise fahren sie gleich ins Gebiet. Die Außendienstler sind der Meinung, daß ihre Reisezeit (Abfahrt Wohnung bis Ankunft Wohnung) gleichzeitig ihre Arbeitszeit ist. Die Geschäftsleitung sieht das anderes und meint die Arbeitszeit beginnt bei Ankunft erster Besuch, entweder Firma oder erster Kunde und endet entsprechend. Die Reisezeit wäre nur relevant für die Spesenermittlung. Was ist nun korrekt?
Community-Antworten (1)
08.02.2007 um 18:10 Uhr
. Zur Arbeitszeit zählt grundsätzlich auch nicht die Reisezeit auf Dienstreisen, es sei denn das "Reisen" gehört zur vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie z.B. bei einem Außendienstmitarbeiter. In diesen Fällen ist die Reisezeit natürlich Arbeitszeit. In allen anderen Fällen (z.B. Dienstreise zu einer Tagung) zählt die reine Reisezeit grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Betriebsvereinbarung "Reisepolitik" - hat jemand eine solche BV wo die "Reisezeiten" wie. z.B. bei Aussendienstlern geregelt sind?
ÄlterHallo zusammen, hat jemand eine Vorlage zu einer Betriebsvereinbarung wo die "Reisezeiten" wie. z.B. bei Aussendienstlern geregelt sind? So als BV "Reisepolitik" Vielen Dank
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Lohntarife
ÄlterIch habe mal eine Frage zu unserer Tarifpolitik , hier um den Lohntarifvertrag SHK 2009 wie im Anhang. 1 Frage lautet : § 6 Absatz 1 sagt doch aus , das der AG die Kosten für öffentliche Verkehr