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Leiharbeiter und JAV

S
seidlorion
Dez 2018 bearbeitet

Hallo. Da bei uns im Betrieb die JAV neu gewählt werden muß, hier meine frage. Leiharbeiter dürfen ja nicht mit wählen, aber zählen sie bei der Betriebsgröße dazu, so wier bei der Betriebsratswahl? Da viele Leiharbeiter unter 25 sind, da somit die JAV aus 5 und nicht aus 3 Personen bestehen würde.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

30.11.2018 um 09:02 Uhr

Die Leih-AN sind doch nicht in der Ausbildung. Wenn nicht, zählen nur die unter 18 mit.

Ansonsten zählen Leih-AN wie bei der BR-Wahl.

S
seidlorion

30.11.2018 um 09:05 Uhr

Bei der JAV Wahl zählen aber alle bis 25 Jahren. Egal ob Ausbildung oder nicht. Lediglich die Auszubildenden dürfen Wählen. Die frage wa ja ob wie sie bei der Betriebsgröße berücksichtigen müssen.

R
rtjum

30.11.2018 um 09:24 Uhr

les den Gesetzestext mal genau

T
Thomas63

30.11.2018 um 10:30 Uhr

Es gibt Wahlberechtigte wie Azubis (unter 25) und Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Wählbare Mitarbeiter die unter 25 Jahre alt. Die Größe der JAV bestimmt alleine die Anzahl der Wahlberechtigten und nicht aller unter 25 Jährigen. (siehe BetrVG §62 Abs.1)

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