Nachwahl SBV
Wenn ein gewählter Schwerbehindertenvertreter aus dem Unternehmen ausscheidet, kein Stellvertreter gewählt wurde, muss wann nachgewählt werden? Gibt es eine Frist?
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
08.02.2007 um 15:08 Uhr
GSBV, eigentlich muss die Vertrauensperson acht Wochen vor Ende der Amtszeit einen Wahlvorstand bestimmen, wenn Ihr mehr als 50 Wahlberechtigte habt (förmliches Wahlverfahren), siehe §1 SchwbVWO oder sie muss (beim vereinfachten Wahlverfahren) drei Wochen vor Ende der Amtszeit zur Wahlversammlung einladen, siehe § 19 SchwbVWO.
09.02.2007 um 09:56 Uhr
Hallo GSBV,
siehe dazu § 94 Abs. 5 Satz 2 P. 1 SGB IX "Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt wenn :
- das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig erlischt und ein stellvertretendes Mitglied nicht nachrückt."
Also sobald als möglich.
MfG Angi1
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