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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geheimhaltungspflicht innerhalb des BR

S
Susann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann ein Betriebsratsmitglied, das in einen Rechtsstreit verwickelt ist, Protokolle von Betriebsratssitzungen seinem Rechtsanwalt aushändigen ohne das es darüber einen Betriebsratsbeschluß gibt????

6.621015

Community-Antworten (15)

M
matze83

08.02.2007 um 13:03 Uhr

HI Susann

BR Sitzungen sind nicht öffentlich, die Protokolle gehören nicht nach außen getragen. Daran ändert meines Erachtens auch ein Beschluss nichts.

MFG MAtze

P
Pilli

08.02.2007 um 21:15 Uhr

Auch wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen? Arbeitszeit oder Ruhepausen als Beweis.? Gruss Pilli

L
Lotte

08.02.2007 um 21:22 Uhr

Pilli, der RA ist erstmal gehalten, Dir zu glauben. Erst im Gerichtsverfahren können die Protokolle dann u.U. als Beweismittel dienen

P
Pilli

08.02.2007 um 22:16 Uhr

Also kurz gesagt das Gericht müsste die Unterlagen anfordern? Oder darf man die Unterlagen vorher dem RA aushändigen als Beweismittel? Danke für Deine Antwort bin BR aus Überzeugung und Lerne Täglich dazu. Haben so ähnliche Fälle(Fall) im Unternehmen und möchte dem BR Kollegen helfen. Der soll morgen Freitag abgekocht werden .(neuste info) Die Zeit drängt. Schuldigung Susann das ich abschweife . Gruß Pilli

W
wölfchen

09.02.2007 um 00:10 Uhr

Hallo susann, wenn ich BRM wäre, einen mich betreffenden Rechtsstreit hätte und dafür entscheidendes Beweismaterial in Form von Sitzungsprotokollen, würde ich mir davon auf jeden Fall ohne Rücksicht auf irgendeine Rechtslage Kopien machen! In einem mich selbst betreffenden Mobbing- Prozess habe ich seinerzeit Ausdrucke von Tagesberichten in denen mich betreffende böse Anmerkungen zu finden waren abkopiert, obwohl diese ebenfalls nicht öffentlich zugänglich sind, keinem Außenstehend zu zeigen sind, usw.usw.. Habe sie dann natürlich noch zweimal kopiert. 1x im Original und 1x nachdem ich vorher alle nicht zutreffenden Passagen und Namen geschwärzt hatte. Die geschwärzte Variante für die Anwältin zur Verwendung, die vollständige zur Sicherheit für mich. Meine Rechtsanwältin hat mich sogar zur "Beweissicherung" ermuntert. Wie sonst sollte sie denn in ihrer Klageschrift darauf Bezug nehmen? Und der Anwalt der Gegenseite - ein alter Fuchs, was Formalitäten und Formverstöße angeht, hat dies nicht beanstandet. Aber es kommt wie immer alles im Leben auf die genauen Umstände an und die sind aus Deinen zwei Zeilen nicht zu entnehmen. Man muss nämlich dann auch abwägen, inwiefern der BR hinter dem Betroffenen steht, oder ob die anderen sich dann vor den Kopf gestoßen fühlen, vor allem - wie hilfreich sind diese Protokolle überhaupt? Das alles hast Du in den 2 Zeilen nicht geschildert.

W
Waschbär

09.02.2007 um 03:06 Uhr

Hi, NEIN,darf er nicht nur mit Richterlicher Erlaubniss ist die Rausgabe von Dokumenten möglich WENN überhaupt, Wölfchen.. du hattest glück, dein Diebstahl von Dokumenten ist normalerweise kein Beweis vor Gericht.

W
wölfchen

09.02.2007 um 09:37 Uhr

Hallo waschbär, ich habe sie ja nicht gediebstahlt, sondern nur kopiert . . .;-)

W
Waschbär

12.02.2007 um 10:02 Uhr

na wölfchen ich weis ja nicht nur kopiert .... mhhh sagen das nicht alle räuber ....

B
Bergmann

12.02.2007 um 10:35 Uhr

@ Waschbär ,

wenn ich wußte , wann du Geburtstag hast--ich würde dir eine große Kiste mit Kommas und Punkten schenken !!!

Auch ich musste deinen Satz paarmal lesen bis ich ihn sinngemäß zusammengepuzzelt habe !!!

W
wölfchen

12.02.2007 um 11:16 Uhr

@ waschbär wenn Du erst mal in so einer Situation warst, dann wäre Dir auch schietegal, was andere darüber denken! Und warum soll ich nicht räubern, wenn andere mir ans Leder wollen? Reiner Selbsterhaltungstrieb . . . ;-)

P
Pfarrer

12.02.2007 um 11:37 Uhr

...aber auf mich persönlich bezogene Unterlagen, z.B. eine Verweigerung zur Versetzung die darf ich doch wenigstens kopieren um sie zu meinem Anwalt zu schleppen,...oder etwa auch nicht?

M
mucki

13.02.2007 um 22:24 Uhr

hallo wölfchen, dein kommentar kam mir irgendwie bekannt vor, ich hatte einen kollegen dem das passiert ist, bist du es??!!

W
wölfchen

14.02.2007 um 09:59 Uhr

Hallo mucki, ich kann ja nicht wissen, ob wir beide Kollegen sind, weil ich keinen in meinem Umfeld kenne, der wirklich mucki heißt. Andererseits bin ich bestimmt kein Einzelfall, das bilde ich mir beileibe nicht ein ;-))

WAK:
waschbär aka kopiefuchs :-)

17.02.2007 um 11:14 Uhr

wölfchen,

du wirst ja zum Wolf....

W
Waschbär

17.02.2007 um 11:16 Uhr

Bergmann,

cool oder meine Iknoranz im Punto komma und Punkt oder ..:-))

p.s ein Essensgutschein für 2-6 würde mir und den Leuten bei denen ich mich andauerd Entschuldigen muss besser ankommen .

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