Hallo, wenn ein vollwertiges MItlglied krankheitsbedingt verhindert ist, der nächste Nachrücker Urlaub hab und das 2. Ersatzmitglied erst nach der Sitzung Arbeitsbgeginn hätte. WIll damit sagen, wir planen eine Sitzung um 10 Uhr, der nächste Nachrücker hat aber erst um 13 Uhr arbeitsgebinn. muss ich diesen dennoch einladen, oder kann ich den nächster Nachrücker einladen? Gibt es dann Probleme bei der Beschlussfähigkeit?