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Ersatzmitglieder

TG
Tanja G.
Dez 2018 bearbeitet

Hallo, wenn ein vollwertiges MItlglied krankheitsbedingt verhindert ist, der nächste Nachrücker Urlaub hab und das 2. Ersatzmitglied erst nach der Sitzung Arbeitsbgeginn hätte. WIll damit sagen, wir planen eine Sitzung um 10 Uhr, der nächste Nachrücker hat aber erst um 13 Uhr arbeitsgebinn. muss ich diesen dennoch einladen, oder kann ich den nächster Nachrücker einladen? Gibt es dann Probleme bei der Beschlussfähigkeit?

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

29.11.2018 um 18:05 Uhr

und das 2. Ersatzmitglied erst nach der Sitzung Arbeitsbgeginn hätte dann kann das 2. Ersatzmiglied an diesem Tag frühestens nach der Sitzung zur Arbeit, aber nur bis zur Höchstarbeitszeit oder ihr plant ihr die Sitzung zu einem anderen Termin.

T
tanja.g

29.11.2018 um 18:08 Uhr

also vor arbeitsbeginn kann ich es dann nicht einladen? oder will mehr muss ich nicht? und kann dann den 3 nachrücker einladen?

B
BRHamburg

29.11.2018 um 18:17 Uhr

Das 2. Ersatzmitglied muss geladen werden. Der Arbeitsbeginn für diesen Mitarbeiter ist dann der Beginn der Sitzung.

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