Erstellt am 29.11.2018 um 17:05 Uhr von nicoline
*und das 2. Ersatzmitglied erst nach der Sitzung Arbeitsbgeginn hätte*
dann kann das 2. Ersatzmiglied an diesem Tag frühestens nach der Sitzung zur Arbeit, aber nur bis zur Höchstarbeitszeit oder ihr plant ihr die Sitzung zu einem anderen Termin.
Erstellt am 29.11.2018 um 17:08 Uhr von tanja.g
also vor arbeitsbeginn kann ich es dann nicht einladen? oder will mehr muss ich nicht? und kann dann den 3 nachrücker einladen?
Erstellt am 29.11.2018 um 17:17 Uhr von BRHamburg
Das 2. Ersatzmitglied muss geladen werden. Der Arbeitsbeginn für diesen Mitarbeiter ist dann der Beginn der Sitzung.