Erstellt am 08.02.2007 um 10:33 Uhr von Saluk
Neuwahlen einleiten nach §13(2) 2 BetrVG.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.02.2007 um 10:47 Uhr von Saluk
Sorry, bei nochmaligem Nachlesen der Frage fällt mir jetzt erst auf, dass ihr ja doch noch vollzählig seid.
Dann ist natürlich noch keine Neuwahl erforderlich, denn es gibt keinen Zwang Ersatzmitglieder haben zu müssen.
Erst wenn dann nochmal jemand ausscheidet, gilt meine Aussage von oben.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 08.02.2007 um 10:54 Uhr von rechtso
Danke,
Können wir das BR-Mitglied das weger Krankheit ausscheidet
als Ersatzmitglied eintragen ?
Erstellt am 08.02.2007 um 10:57 Uhr von Bergmann
@ rechtso ,
klares Nein !!
Z.B.:Sonst brauchten wir bei der Wahl keine Kandidatenreihenfolge , wenn nachher alles umgeschmissen wird !!
Erstellt am 08.02.2007 um 11:16 Uhr von Kleine Hexe
"Ausgeschiedene" MA können logischerweise nicht mehr BR-Mitglied oder Ersatzmitglied sein.
Solange das BR-Mitglied krank ist (oder Urlaub hat) wird es durch das Ersatzmitglied vertreten.
Wo ist das Problem?
Erstellt am 08.02.2007 um 11:52 Uhr von wolle1
@Kleine Hexe
aber wenn kein Ersatz mehr vorhanden?
@rechtso
ist das BR-Mitglied wegen Krankheit aus dem BR ausgeschieden? Kein Ersatz = Neuwahlen
ist das BR-Mitglied wegen Krankheit nur verhinder, so ist der BR trotzdem noch handlungsfähig und beschlussfähig, kann seinen Aufgaben noch gerecht werden.
Beste Grüsse
wolle1