Keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden - was müssen wir tun ?
Was müssen wir machen wenn wir kein Ersatzmitglied mehr haben ? Würden nur 4 Aufgestellt, sind eine 3 Gruppe und einer hört auf ?
Community-Antworten (6)
08.02.2007 um 11:33 Uhr
Neuwahlen einleiten nach §13(2) 2 BetrVG.
Grüße, Saluk
08.02.2007 um 11:47 Uhr
Sorry, bei nochmaligem Nachlesen der Frage fällt mir jetzt erst auf, dass ihr ja doch noch vollzählig seid. Dann ist natürlich noch keine Neuwahl erforderlich, denn es gibt keinen Zwang Ersatzmitglieder haben zu müssen.
Erst wenn dann nochmal jemand ausscheidet, gilt meine Aussage von oben.
Grüße, Saluk
08.02.2007 um 11:54 Uhr
Danke, Können wir das BR-Mitglied das weger Krankheit ausscheidet als Ersatzmitglied eintragen ?
08.02.2007 um 11:57 Uhr
@ rechtso ,
klares Nein !!
Z.B.:Sonst brauchten wir bei der Wahl keine Kandidatenreihenfolge , wenn nachher alles umgeschmissen wird !!
08.02.2007 um 12:16 Uhr
"Ausgeschiedene" MA können logischerweise nicht mehr BR-Mitglied oder Ersatzmitglied sein.
Solange das BR-Mitglied krank ist (oder Urlaub hat) wird es durch das Ersatzmitglied vertreten.
Wo ist das Problem?
08.02.2007 um 12:52 Uhr
@Kleine Hexe
aber wenn kein Ersatz mehr vorhanden?
@rechtso
ist das BR-Mitglied wegen Krankheit aus dem BR ausgeschieden? Kein Ersatz = Neuwahlen ist das BR-Mitglied wegen Krankheit nur verhinder, so ist der BR trotzdem noch handlungsfähig und beschlussfähig, kann seinen Aufgaben noch gerecht werden.
Beste Grüsse wolle1
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