Betriebsversammlung erst in Januar?
Hallo allerseits, Wir sind ein frischer Betriebsrat mit wenig Erfahrung. Jetzt haben wir Schwierigkeiten, einen geeigneten Termin zu finden, um die letzte Betriebsversammlung abzuhalten bei der auch der Arbeitgeber den Bericht abhalten soll. Daher meine Frage: Ist es 'akzeptabel' die Versammlung erst im Januar abzuhalten? Es ist mir bewusst, dass das Gesetz den eindeutigen Begriff 'Kalendarvierteljahr' verwendet. Danke schonmal im Vorraus,
Community-Antworten (8)
29.11.2018 um 10:47 Uhr
Was willst Du bei dieser Fragestellung für eine Antwort hören ? Du gibst Dir die Antwort ja schon selbst.
29.11.2018 um 11:17 Uhr
Ist doch klar: Ich würde gerne wissen, ob es absolut nicht in Ordnung ist, die Versammlung erst in Januar abzuhalten. Ich würde gerne von Rat erfahrenen Betriebsräten einholen um zu wissen, ob es bei ihnen auch mal vorkommt. Ist es wichtiger die Versammlung gut zu machen (d.h. möglichst viele Mitarbeiter zu erreichen, einen umfassenden Bericht abzulegen, den AG dabeizuhaben, etc.) oder den Termin einzuhalten. Mir persönlich wäre es lieber, die Versammlung um einen Monat zu verschieben, bin mir aber unsicher ob ich da nicht zu weit gehe. Wir haben es schlichtweg verpasst es rechtzeitig zu planen.
29.11.2018 um 11:21 Uhr
In Deinem 2ten Post gibst Du Dir die Antwort auch wieder selbst. Einmal die "rechtlich saubere" und einmal die "Andere".
29.11.2018 um 11:36 Uhr
Fernando niemand wird euch eine schwere Amtspflichtverletzung vorwerfen können, wenn ihr wegen Terminschwierigkeiten EINMAL die BetrVers verschiebt. Am Besten Korrespondenz zur Terminfindung aufbewahren und beim nächsten Mal rechtzeitiger mit der Terminplanung beginnen.
29.11.2018 um 14:05 Uhr
Wir machen schon immer - auf Grund betrieblicher Gegebenheiten - nur zwei Versammlungen im Jahr. Rechtlich nicht ganz okay, aber daraus kann einem niemand einen Strick drehen. Es gibt einige Gremien, die es ähnlich halten...
30.11.2018 um 23:05 Uhr
aber daraus kann einem niemand einen Strick drehen. das sehe ich zwar anders, aber, solange kein Kläger, solange braucht man keinen Richter.
03.12.2018 um 10:43 Uhr
Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten. Wir werden die Versammlung jetzt auf Januar verlegen und das kommende Jahr 2019 besser planen. Grüße
03.12.2018 um 11:27 Uhr
Fernando, sehr nett, dass du dich bedankst, kommt hier nicht so oft vor.?☺
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