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Freistellung - Verdiene ich dann weniger?

S
schlumpinese
Jan 2018 bearbeitet

Freistellung! Ich arbeite momentan im Schichtdienst (Früh/Spät) Wenn unser Vorsitzender in Rente geht, werde ich sein Nachfolger, und vorraussichtlich dadurch auch die uns zustehende Freistellung übernehmen. Werde dann aber normale Arbeitszeiten haben. Wie siehts dann mit Schichtzuschlägen aus? Verdiene ich dann weniger?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

07.02.2007 um 19:35 Uhr

@schlumpinese Die jetzigen (steuerfreien) Zuschläge solltest Du weiterhin bekommen; die steuerfreien Zuschläge würden dann - wenn es korrekt liefe - versteuert werden müssen. Aber vor der Freistellung hat der liebe BR-Gott ja noch die Wahl des neuen BRV und ggf. auch die der Freistellung gesetzt.

L
lolus

07.02.2007 um 19:47 Uhr

@schlumpinese Dein bisheriges Gehalt muß mit allen Zuschlägen weiterbezahlt werden. Bei Änderungen bei deinen bisherigen, gleichgestellten Kollegen muß den Gehalt mit angepaßt werrden. Bestehen Ansprüche auf mehr Urlaub durch Nachtdienste müssen diese während der Freistellung weitergewährt werden. Habe dieses alles vor 1/2 Jahr durchgesetzt. Bei Interesse an § melde dich ( hab nix zuhause )

Gruß Axel

S
schlumpinese

07.02.2007 um 20:36 Uhr

@axel

Danke für die Info. Das Gesetz dazu wäre natürlich interessant

K
Kölner

07.02.2007 um 20:39 Uhr

@schlumpinese Ich helfe mal gerade aus: § 78 BetrVG i.V. mit dem Steuerrecht.

FB
Frank B.

08.02.2007 um 08:26 Uhr

Aber erstmal §26 und §38 BetrVG mit Kommentierung durchlesen!!!

L
lolus

08.02.2007 um 10:28 Uhr

@schlumpinese Entgeltfortzahlung. ArbG Nienburg vom 20.10.1999 – Ca 242/99 Fitting BetrVG §38 ab RN 85 Däubler BetrVG § 38 ab RN 72 Und sonst : Rechtstellung des freigestellten BR : Nur noch Erfüllung von Aufgaben nach BetrVG.

  • ArbG Nienburg vom 20.10.1999 – Ca 242/99
  • Fitting BetrVG §38 ab RN 77
  •           DKK BetrVG § §38 RN 62
    

Kein Direktionsrecht des AG.

  • ArbG Nienburg vom 20.10.1999 – Ca 242/99
  • Fitting BetrVG §38 RN 77
  •           Kleber BetrVG §38 RN 8b
    
  •           DKK BetrVG § §38 RN 62
    

38,5 Std./Woche bei freier Zeiteinteilung.

  • ArbG Nienburg vom 20.10.1999 – Ca 242/99
  • Fitting BetrVG §38 ab RN 77 Zur Erfüllung von Aufgaben nach BetrVG Verlassen des Betriebs- . geländes ohne Genehmigung oder Abmeldung möglich
  • Fitting BetrVG §38 RN 82 AG kann keinen Tätigkeitsnachweis verlangen.
  • Fitting BetrVG §38 RN 82
  •           DKK BetrVG § §38 RN 65
    

Anspruch berufliche Qualifikation nach Freistellung.

  • $38 BetrVG (4) Anspruch auf Teilnahme an beruflichen Fortbildungen.
  • $38 BetrVG (4) usw.

Gruß Axel

S
schlumpinese

08.02.2007 um 20:49 Uhr

Vielen Dank für die Infos!!

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