Erstellt am 08.02.2007 um 14:04 Uhr von packer
moin mara,
da hier eine mitbestimmung (betrvg §87) vorliegt könnte man durchaus eine betriebsvereinbarung über dienstpläne einführen. sieht die BV hier eine Unterschrift vor, so ist das machbar.
der AG kann trotzdem den dienstplan auch ohne zustimmung ändern, wenn es z.B. im Krankenhaus einen Engpass gibt, sozusagen zum wohle des patienten...
als gesetzestext empfehle ich hier den 87er mit kommentierung.
rechtssprechungen gibt es hier wie sand am meer. da musst du bitte mal googeln.
gruß,
packer