Die Telefon-Service-Zeiten sollen in unserem Haus um 1 Std von 17 Uhr auf 18 Uhr verlängert werden. Aus meiner Sicht fällt diese Änderung gemäß § 87 BetrVG unter die Mitbestimmungsrechte für den BR (die Vorgesetzte ist da allerdings anderer Meinung).
Für einige Kollegen würde diese Änderung auch negative Seiten mit sich bringen. Einige wohnen recht weit von der Arbeitsstelle entfernt und haben teilweise Fahrtzeiten von bis zu 2 Std.