Erstellt am 07.02.2007 um 00:04 Uhr von Kölner
@scho4202
Ich sehe dass auch wie Ihr:
Da muss der SBV nicht bei sein. Er kann allerdings...
Erstellt am 07.02.2007 um 07:22 Uhr von barevi
Als "Mitglied" müsst Ihr die SBV nicht "aufnehmen", aber ein Teilnahmerecht gem. §95 SGB IX hat die SBV. - Wenn sie darauf besteht, habt Ihr kaum eine Chance, ihr die Teilnahme zu verweigern. Auch die Integrationsämter sehen das ggf. so, weil es eben keinen Ausschluss für bestimmte Bereiche gibt, sobald "Gespräche" geführt werden, die AUCH Schwerbehinderte betreffen.
Erstellt am 07.02.2007 um 12:09 Uhr von Kölner
@barevi
Sehe ich nicht so. Unterrichtung über die Ideen und möglichen Entscheidungen: klar! Verhandlungen im Vorfeld: eher nicht.
Trotz § 95 SGB IX.