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Müssen wir als PR einen Schwbv in die Betriebliche Kommission aufnehmen?

S
scho4202
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir bilden zur Zeit mit dem Arbeitgeber eine Betriebliche Kommission, sind wir verpflichtet nach Gesetz auch einen Vertreter der Schwerbehindertenvertretung in diese Kommission zu senden, bzw. als Mitglied aufzunehmen. Wir sind der Meinung, dass dies auch nicht der Fall lt. TVÖD. Weiß jemand, wie wir als PR uns verhalten sollen

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

07.02.2007 um 01:04 Uhr

@scho4202 Ich sehe dass auch wie Ihr: Da muss der SBV nicht bei sein. Er kann allerdings...

B
barevi

07.02.2007 um 08:22 Uhr

Als "Mitglied" müsst Ihr die SBV nicht "aufnehmen", aber ein Teilnahmerecht gem. §95 SGB IX hat die SBV. - Wenn sie darauf besteht, habt Ihr kaum eine Chance, ihr die Teilnahme zu verweigern. Auch die Integrationsämter sehen das ggf. so, weil es eben keinen Ausschluss für bestimmte Bereiche gibt, sobald "Gespräche" geführt werden, die AUCH Schwerbehinderte betreffen.

K
Kölner

07.02.2007 um 13:09 Uhr

@barevi Sehe ich nicht so. Unterrichtung über die Ideen und möglichen Entscheidungen: klar! Verhandlungen im Vorfeld: eher nicht. Trotz § 95 SGB IX.

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