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Mitbestimmungsrecht bei MA-Schulung?

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neckygliss
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns soll am Samstag eine Mitarbeiterschulung statt finden, Zwecks Verpackung von Großteilen, hier jetzt die Frage: Hat der BR ein Mitspracherecht oder besteht lediglich die Infopflicht?? Vielen Dank bereits jetzt!!!Gruß

5.12903

Community-Antworten (3)

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Xeno

06.02.2007 um 13:03 Uhr

Wenn es sich bei der Einberufung um Überstunden handeln sollte, hat der BR natürlich ein Mitspracherecht.

Ludwig

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BIM

06.02.2007 um 14:23 Uhr

Mitspracherecht auch nach §87BetrVG Abs.1 Punkt2 und 3. Denn angeordnete MAschulungen vom AG sind AZ

Z
zecke

06.02.2007 um 16:26 Uhr

Der BR hat ein MBR bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Schulungsmassnahme, s. §98 BtrVG, als auch zu den Schulungsinhalten als auch zu der fachlichen Komtenz der Trainer

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